Sie wurden auf der A 45 bei Dortmund-Süd in Fahrtrichtung Frankfurt gemessen, bei Kilometer 4,8. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h, die Messung erfolgte mobil. Post von der Behörde kommt meist als Anhörungsbogen oder direkt als Bußgeldbescheid – beides bedeutet nicht, dass der Vorwurf schon feststeht.
Wichtig ist jetzt die Reihenfolge: Prüfen, welches Schreiben Sie in der Hand halten, die Frist im Blick behalten und den Vorwurf nicht vorschnell bestätigen. Gegen einen Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 45 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Dortmund-Süd |
| Fahrtrichtung | Frankfurt |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Wie sich die Folgen staffeln
Für den Bußgeldkatalog zählt jede Autobahn als außerorts – unabhängig davon, welche Stadt in Ihrem Schreiben als nächstgelegener Ort genannt ist. Für die A 45 bei Dortmund-Süd gilt damit die außerörtliche Staffelung, die bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze vorsieht als innerorts.
Maßgeblich ist nie der Rohwert, der auf dem Display erschien, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe Ihr Fall fällt. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts sieht der Regelfall ein Fahrverbot ab 41 km/h Überschreitung vor, innerorts bereits ab 31 km/h. Bei einem Limit von 100 km/h liegt die Grenze zur Punktestufe also bei einer gemessenen Geschwindigkeit, die im Alltag schnell erreicht ist – ein Blick auf den toleranzbereinigten Wert im Bescheid lohnt sich deshalb immer.
Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Was für die konkrete Fahrt gegolten hat, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen. Geprüft werden können dort unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Aufnahme zum Fahrer.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf nicht als Eingeständnis oder sonst zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist gehalten, sich selbst zu belasten – das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden, weil das Fahrzeug auf sie zugelassen ist.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen; sinnvoller ist es, zunächst die Akte einzusehen und dann zu entscheiden.
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder im Bescheid.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, kommt es auf den Einzelfall an. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Dortmund wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall erforderlich – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police vor der weiteren Entscheidung ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 45 galten 100 km/h – zählt das als innerorts, weil Dortmund im Bescheid steht?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig vom genannten nächstgelegenen Ort. Für Ihren Fall ist daher die außerörtliche Staffelung maßgeblich.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Dortmund-Süd erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zur Sache – und damit zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Kann die Messung an dieser Stelle überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch schon vor einem Bescheid. Prüfbar sind dabei unter anderem Messung und Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Dortmund
- Geblitzt auf der A448 an der Auffahrt zur A45 in Dortmund, Richtung Hagen
- Geblitzt auf der A448 in Dortmund, Richtung Bochum
- Geblitzt auf der B 1 bei km 33,300 in Dortmund, Richtung Bochum
- Geblitzt auf der B 236 bei km 14,500 in Dortmund, Richtung Lünen
- Geblitzt auf der Rahmer Straße in Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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