An der A448 an der Auffahrt zur A45 in Dortmund wurde in Fahrtrichtung Hagen mit einem Blitzeranhänger gemessen; zulässig waren dort 60 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Behauptung der Verwaltung – nicht um eine feststehende Tatsache.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und anschließend prüfen, ob der vorgeworfene Wert tragfähig ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A448 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | A448 Auffahrt zur A45, Dortmund |
| Fahrtrichtung | Hagen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
Tempo 60 auf einer Autobahn: Beschilderung und Toleranzabzug
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Bewertung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Wo eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Ortstafel – auf der A448 stellt sich diese Frage nicht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung, und diese kann allgemein auch zeitlich befristet oder wechselnd angeordnet sein. Für das Verfahren heißt das: Ob die angenommenen 60 km/h zum Tatzeitpunkt wirksam und für Sie erkennbar angeordnet waren, ist ein prüfbarer Punkt und keine Selbstverständlichkeit. Zur Akte gehören dazu üblicherweise Unterlagen, die sich über Akteneinsicht anfordern lassen.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst angezeigte Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, erst der Wert danach entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Gerade in Grenzbereichen kann sich dadurch die gesamte Einordnung des Vorwurfs verschieben.
Messung mit dem Blitzeranhänger – was sich überprüfen lässt
Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger, in dem ein Poliscan FM1 zum Einsatz kam. Auch eine solche Messung ist kein unangreifbares Ergebnis, sondern ein technischer Vorgang, der bestimmten Vorgaben folgen muss. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem folgende Gesichtspunkte in den Blick nehmen:
- die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen,
- die Eichung des eingesetzten Geräts,
- die Beschilderung, aus der sich das Tempolimit ergeben soll,
- die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer.
Falls ein Messfoto vorliegt, wird auch dieses Teil der Prüfung. Erst wenn die Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch inhaltlich weitergeführt oder das Verfahren anders gestaltet wird.
Halterpost, Fristen und Verfahren aus der Ferne
Häufig erreicht das erste Schreiben den Fahrzeughalter. Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter.
Die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung eines Bußgeldbescheids sollten Sie im Blick behalten: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Ab 21 km/h Überschreitung kommt zudem ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Verstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wird der Vorwurf auf der A448 nach den Sätzen für innerorts oder außerorts bewertet?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze sind daher bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Zählt der Wert, der mir vorgeworfen wird, oder der gemessene?
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug.
Kann eine Messung mit dem Blitzeranhänger überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid; prüfen lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Dortmund
- Geblitzt auf der A 45 bei Dortmund-Süd, km 4,8, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A448 in Dortmund, Richtung Bochum
- Geblitzt auf der B 1 bei km 33,300 in Dortmund, Richtung Bochum
- Geblitzt auf der B 236 bei km 14,500 in Dortmund, Richtung Lünen
- Geblitzt auf der Rahmer Straße in Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.