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Geblitzt auf der B 1 bei km 33,300 in Dortmund, Richtung Bochum

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Geblitzt auf der B 1 bei km 33,300 in Dortmund, Richtung Bochum

Auf der B 1 in Dortmund wird bei Kilometer 33,300 in Fahrtrichtung Bochum stationär die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie hier gemessen wurden, erreicht Sie in der Regel zuerst ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 1 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Dortmund
Fahrtrichtung Bochum
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 auf einer Bundesstraße: Warum die Einordnung zählt

Für die Höhe der Rechtsfolgen ist nicht allein entscheidend, wie viel zu schnell gefahren wurde, sondern auch, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Maßgeblich ist dabei nicht das Tempolimit selbst, sondern die Beschilderung, also insbesondere die Ortstafel. Eine Begrenzung auf 50 km/h kann sowohl innerhalb als auch außerhalb einer geschlossenen Ortschaft angeordnet sein – deshalb lohnt der Blick in die Akte, wie die Behörde die Stelle eingeordnet hat und ob diese Einordnung zur Beschilderung passt.

Ebenso zählt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist der Vorwurf, mit dem gerechnet wird. Gerade in Grenzbereichen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Stationäre Messung – was sich überprüfen lässt

Dass an dieser Stelle fest installiert gemessen wird, bedeutet nicht, dass das Ergebnis ungeprüft hinzunehmen ist. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Messvorgang und die zugehörigen Unterlagen, die Eichung, die Beschilderung, die für die Fahrtrichtung Bochum gilt, sowie die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die sich anschauen lassen.

Häufig kommt die Post an den Fahrzeughalter, obwohl eine andere Person gefahren ist. Auch in dieser Situation gilt: Sie müssen sich zur Sache nicht äußern. Eine vorschnelle schriftliche Erklärung im Anhörungsbogen lässt sich später kaum zurückholen, weshalb es sinnvoll ist, zuerst den Akteninhalt zu kennen und dann über die Verteidigungsrichtung zu entscheiden.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Dortmund wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung und die Prüfung der Akte nicht erforderlich.

Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigener Punkt: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Wer die Fahrerlaubnis noch in der Probezeit hat, sollte besonders genau rechnen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Zur Kostenseite: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Eine kurze Deckungsanfrage vor dem Einspruch schafft hier Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der B 1 in Dortmund Richtung Bochum geblitzt – was ist der erste Schritt?

Notieren Sie das Zustellungsdatum, denn gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung anschließend über die Akteneinsicht erfolgen kann.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Stelle bei Tempo 50 automatisch als innerorts?

Nein. Ob innerorts oder außerorts gerechnet wird, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Limits. Da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind, lohnt die Kontrolle dieses Punktes.

Weitere Messstellen: Dortmund

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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