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Geblitzt in der Bleichstraße in Pforzheim – Tempo 30, beide Richtungen

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Geblitzt in der Bleichstraße in Pforzheim – Tempo 30, beide Richtungen

In der Bleichstraße in Pforzheim wird mobil mit einem PoliScan-Speed-Gerät gemessen, und zwar beidseitig – in Richtung Innenstadt und in Richtung Dillsteiner Straße. Erlaubt sind hier 30 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer dazu schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung tatsächlich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Bleichstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Pforzheim
Fahrtrichtung Beidseitig (Rtg. Innenstadt / Rtg. Dillsteiner Straße)
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30: Warum hier schon kleine Differenzen viel bedeuten

Bei einem Limit von 30 km/h liegt der Abstand zwischen einem einfachen Verwarnungsfall und einem Verstoß mit Punkt oder Fahrverbot rechnerisch eng zusammen. Maßgeblich ist nie der Rohwert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Die Stufen selbst hängen davon ab, ob die Messstelle innerorts oder außerorts liegt. Das richtet sich allein nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – nicht danach, wie hoch das angeordnete Tempolimit ist. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – einer, oder zwei, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Deshalb lohnt sich der Blick auf die Details: Welche Geschwindigkeit wurde nach Toleranzabzug festgehalten? Wie war die Strecke in Fahrtrichtung beschildert? Und ist die Zuordnung zum Fahrer überhaupt eindeutig? Diese Punkte lassen sich nur anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – was sich prüfen lässt

Weil in der Bleichstraße mobil gemessen wird, kommt es auf die konkrete Dokumentation des einzelnen Einsatzes an. Über eine Akteneinsicht durch einen Anwalt – die schon vor Erlass eines Bescheides möglich ist – lassen sich unter anderem der Messvorgang und die zugehörigen Unterlagen, die gültige Eichung des Gerätes, die Beschilderung in der jeweiligen Fahrtrichtung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Erst wenn diese Grundlagen vorliegen, kann man einschätzen, ob ein Einspruch inhaltlich Substanz hat oder ob es eher um die Folgen geht.

Da beidseitig gemessen wird, also in Richtung Innenstadt wie in Richtung Dillsteiner Straße, ist auch zu klären, welche Fahrtrichtung Ihnen überhaupt vorgeworfen wird und welche Beschilderung für diese Richtung maßgeblich war. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört dessen Auswertung ebenfalls zur Prüfung – etwa mit Blick darauf, ob die abgebildete Person erkennbar ist.

Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Auch wer als Halter angeschrieben wird, muss sich nicht durch eigene Angaben in die Rolle des Fahrers bringen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt davon ab, was in der Akte steht.

Fristen, Fahrverbot und Probezeit

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Deshalb ist das Datum der Zustellung der erste Punkt, den Sie festhalten sollten.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall erforderlich, aber auch nicht immer entbehrlich – das entscheidet sich im Verfahren.

Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, beurteilt sich nach dem Einzelfall. Wer noch in der Probezeit fährt, sollte wissen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht gegen Sie verwertet werden und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur in Ausnahmefällen bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Zählt bei Tempo 30 in der Bleichstraße der gemessene Wert direkt?

Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich. Ob die höheren innerörtlichen Regelsätze greifen, ergibt sich aus der Beschilderung, nicht aus der Höhe des Limits.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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