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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 73 bei Hechthausen-Bornberg, Richtung Hemmoor

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Geblitzt auf der B 73 bei Hechthausen-Bornberg, Richtung Hemmoor

An der B 73 bei Hechthausen-Bornberg wird vor dem Ortsausgang in Richtung Hemmoor stationär gemessen; zulässig sind dort 50 km/h. Wenn Sie hier erfasst wurden, erreicht Sie in der Folge meist zuerst ein Anhörungsbogen und später ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst nur der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch braucht zu diesem Zeitpunkt noch keine Begründung. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – auch schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 73 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Hechthausen-Bornberg
Fahrtrichtung Hemmoor
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 vor dem Ortsausgang: Warum jedes km/h hier zählt

Maßgeblich ist nie der Wert, der zunächst gemessen wurde. Davon wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert entscheidet darüber, welcher Regelsatz greift und ob Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Gerade bei einer Begrenzung auf 50 km/h liegen die Stufen eng beieinander, weshalb wenige km/h über die Einordnung entscheiden können.

Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Tempolimit, sondern nach der Beschilderung, insbesondere nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat spürbare Folgen: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einer Messung im Bereich eines Ortsausgangs lohnt deshalb ein genauer Blick darauf, wie die Begrenzung ausgeschildert war und wie sich die Messstelle dazu verhält.

Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrerfrage

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache dagegen nicht: Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Wer nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt.

Das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und das Fahrzeug jemand anderes geführt hat. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Spontane Erklärungen oder ein ausgefülltes Formular schaffen dagegen häufig Tatsachen, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Sinnvoller ist es, erst den Inhalt der Akte zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob die Person darauf überhaupt zweifelsfrei zuzuordnen ist.

Kommt es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich außerdem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall erforderlich – das hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Falls Sie weiter von Hechthausen entfernt wohnen, kann die Akte vorab besprochen und der Schriftverkehr vollständig über die Kanzlei geführt werden.

Fristen, Probezeit und Fahrverbot

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum und kümmern Sie sich früh um die Prüfung, statt die Post liegen zu lassen.

Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, hat ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h Überschreitung zusätzliche Folgen: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bis zur Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa auf einen Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Hechthausen-Bornberg erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf ist zulässig und darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Fristversäumung denkbar.

Zählt die Stelle als innerorts, und was bedeutet das für mich?

Entscheidend ist die Beschilderung, insbesondere die Ortstafel, nicht das Tempolimit allein. Fällt die Messung in den innerörtlichen Bereich, sind die Regelsätze höher und ein Fahrverbot ist bei Pkw bereits ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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