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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 191 in Uelzen: stationäre Messstelle

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Geblitzt auf der B 191 in Uelzen: stationäre Messstelle

Sie wurden auf der B 191 in Uelzen an einer stationären Messanlage erfasst und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: um die Frage, was Sie überhaupt schreiben müssen, und um die Frist, die im Schreiben genannt wird.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Die inhaltliche Prüfung – Messung, Eichung, Beschilderung, Zuordnung zum Fahrer – wird anschließend über die Akteneinsicht möglich, die ein Anwalt bereits vor einem Bescheid beantragen kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 191 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Uelzen
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Niedersachsen

Stationäre Anlage auf der B 191: Was in der Akte steckt

Bei einer fest installierten Anlage entsteht ein Vorgang, der sich im Nachhinein überprüfen lässt. Dazu gehören regelmäßig Angaben zum eingesetzten Gerät und zu dessen Eichung, die Unterlagen zur Messung selbst sowie die Frage, ob die Beschilderung an der Stelle so war, wie sie dem Vorwurf zugrunde gelegt wird. Erst die Akteneinsicht zeigt, worauf sich die Behörde konkret stützt.

Wichtig ist außerdem der Wert, der dem Verfahren zugrunde liegt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder einem Fahrverbot kann dieser Abzug den Unterschied machen.

Ob für die Einordnung die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich bei einer Bundesstraße nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist dort im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung innerorts, außerorts ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h in Betracht – einer, bei einem Regelfahrverbot zwei.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wenn Sie als Halter angeschrieben werden, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halter, die zur Fahrereigenschaft befragt werden.

Ein spontan ausgefülltes Formular lässt sich später nur schwer zurücknehmen. Sinnvoll ist deshalb, zunächst nur die Personalien zu bestätigen und die inhaltliche Prüfung der Akteneinsicht zu überlassen. Falls dem Vorgang ein Messfoto beiliegt, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, etwa wenn beruflich einschneidende Folgen wie der Verlust des Arbeitsplatzes drohen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt die Prüfung, bevor etwas bestandskräftig wird.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich – falls Sie weiter entfernt von Uelzen wohnen, sollte dieser Punkt früh angesprochen werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur B 191 in Uelzen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Gelten an dieser Stelle die Sätze für innerorts oder außerorts?

Das richtet sich bei einer Bundesstraße nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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