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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Bremen

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Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Bremen

Sie sind auf der A 1 bei Wildeshausen in Fahrtrichtung Bremen in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben nun Post von der Bußgeldstelle erhalten? Diese Seite ordnet ein, was ein Anhörungsbogen und was ein Bußgeldbescheid bedeutet und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht – der Einspruch selbst muss noch keine Begründung enthalten. Und ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie; Angaben zur Sache sind darin freiwillig. Über einen Anwalt kann anschließend Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wildeshausen
Fahrtrichtung Bremen
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Die Sanktionen steigen gestaffelt mit der Höhe der Überschreitung an; ab 21 km/h über dem erlaubten Wert kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert. Von der Messung wird zunächst eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt. Gerade an Staffelgrenzen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den Bescheid: Ob der vorgeworfene Wert korrekt gebildet wurde, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Wie schnell auf einem Autobahnabschnitt gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten. Ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt so vorhanden, gültig und für Sie erkennbar war, gehört zu den Punkten, die im Verfahren überprüfbar sind – das ist kein Automatismus, sondern eine Frage des konkreten Einzelfalls und der Aktenlage.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig geht die erste Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst, also zum Fahrverlauf oder zur Frage, wer am Steuer saß, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Angaben lassen sich dagegen kaum zurücknehmen.

Sobald ein Bußgeldbescheid vorliegt, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Der Einspruch wahrt zunächst nur die Frist; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt danach. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Prüfpunkten.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Entfernung führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Wildeshausen wohnen, ist für die Bearbeitung kein Termin vor Ort erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Fahrverbot und Probezeit

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist der Zeitpunkt oft entscheidender als die Dauer. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei einem konkret drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 1 bei Wildeshausen als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen damit bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Bremen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Kann ich das Verfahren führen, obwohl ich weit von Wildeshausen entfernt wohne?

Ja, die Bearbeitung erfolgt schriftlich, ein Termin vor Ort ist dafür nicht nötig. Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen über den Anwalt.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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