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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Seesen, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Seesen, Fahrtrichtung Hannover

Sie sind auf der A 7 bei Seesen in Fahrtrichtung Hannover in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: den zeitlichen Rahmen und die Frage, ob der Vorwurf inhaltlich hält.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob die Messung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Seesen
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung Ihres Falls ist zunächst wichtig: Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Regelsätze, denn bei gleicher Überschreitung fallen diese innerorts höher aus als außerorts. Prüfen Sie daher, ob im Bescheid tatsächlich die außerörtliche Tabelle zugrunde gelegt wurde.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein oder auch nur zeitweise gelten. Für ein Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass die zum Tatzeitpunkt maßgebliche Anordnung nachvollziehbar aus der Akte hervorgeht – also welches Zeichen wo stand, ob es ordnungsgemäß aufgestellt war und ob es für Ihre Fahrtrichtung, hier Richtung Hannover, überhaupt Geltung hatte. Auch die Frage, ob eine Begrenzung bereits vor der Messstelle wieder aufgehoben war, lässt sich nur anhand der Unterlagen beurteilen.

Hinzu kommt der Abzug der Messtoleranz. Maßgeblich ist nicht der rohe Anzeigewert, sondern der Wert, der nach Abzug der Toleranz verbleibt. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden, weshalb ein Blick auf die konkrete Berechnung im Bescheid sinnvoll ist.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Kommt die Post zunächst als Anhörungsbogen, liegt noch kein Bescheid vor. Sie müssen Ihre Personalien zutreffend angeben – zur Sache selbst, also zum Fahrgeschehen oder zur Frage, wer am Steuer saß, besteht dagegen keine Äußerungspflicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Vorschnelle Angaben sind oft nachteilig, weil sie Lücken schließen, die sonst zu Ihren Gunsten wirken könnten. Sinnvoller ist es, zuerst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung zu den Punkten, die sich überprüfen lassen.

Das gesamte Verfahren kann schriftlich geführt werden. Falls Sie nicht in der Nähe von Seesen wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Bearbeitung nicht erforderlich – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es in Ihrem Fall dazu kommt, hängt vom Wert nach Toleranzabzug ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot ganz absehen; dafür wird die Geldbuße erhöht. Ob solche Umstände vorliegen – etwa ein konkret drohender Arbeitsplatzverlust –, ist immer eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – ein Anruf dort lohnt sich vor der ersten Reaktion auf die Behördenpost.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Seesen als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Hannover. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.</p>

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrerfrage, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Ab Zustellung des Bußgeldbescheids können Sie zwei Wochen lang Einspruch einlegen. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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