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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Laatzen, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Laatzen, Fahrtrichtung Hannover

Sie wurden auf der A 7 bei Laatzen in Fahrtrichtung Hannover mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, worauf es zeitlich ankommt und an welchen Punkten sich ein Vorwurf sachlich überprüfen lässt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt die Sache offen, bis über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft werden kann. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung – hier sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Laatzen
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 7 bei Laatzen: Autobahn heißt außerorts

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Für die Bemessung der Sanktion bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Bereich außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, würde sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel, richten – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Maßgeblich ist außerdem nie der rohe Messwert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an den Grenzen der Stufen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden, weshalb es sich lohnt, den im Bescheid genannten Wert genau mit den Angaben in der Akte zu vergleichen.

Auf Autobahnen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur vorübergehend oder über Wechselverkehrszeichen. Welches Limit im konkreten Fall gegolten hat und ob es ordnungsgemäß angezeigt und dokumentiert war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid selbst, sondern erst aus den Unterlagen des Verfahrens.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, die das Fahrzeug hält – unabhängig davon, wer am Steuer saß. Sie müssen Ihre Personalien angeben, mehr aber nicht. Wer sich zur Sache nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen, weshalb es sinnvoll ist, erst den Akteninhalt zu kennen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Überprüfbar sind dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung der eingesetzten Technik, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich sachlich bewerten lassen. Erst danach ist eine belastbare Einschätzung möglich, ob sich eine Verteidigung anbietet oder ob der Vorwurf in dieser Form Bestand haben dürfte.

Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, prüfen, dann entscheiden. Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen – falls Sie nicht in der Nähe der Region Hannover wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann direkt mit übernommen werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot Thema und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das überhaupt in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände muss man vortragen und belegen, von allein werden sie nicht berücksichtigt.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 7 Richtung Hannover geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, damit gelten bei gleicher Überschreitung die niedrigeren Regelsätze.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Die inhaltliche Prüfung kann nach der Akteneinsicht nachgeholt werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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