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Geblitzt auf der B 8 bei Königstein am Taunus, Limburger Straße

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Geblitzt auf der B 8 bei Königstein am Taunus, Limburger Straße

Sie wurden auf der B 8 bei Königstein am Taunus, Limburger Straße, stadtein- oder stadtauswärts gemessen. An dieser Stelle gilt Tempo 50, die Geschwindigkeit wird dort über eine stationäre Messung erfasst. Je nach Höhe der Überschreitung kommen neben einer Geldbuße auch ein Punkt im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot in Betracht.

Wichtig ist zunächst, zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid zu unterscheiden: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss nicht sogleich begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann nach Akteneinsicht folgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 8 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Königstein am Taunus
Fahrtrichtung stadtein- oder stadtauswärts
Bundesland Hessen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 an der Limburger Straße: Wo die Schwellen liegen

Maßgeblich für das Verfahren ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt, und gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann das einen spürbaren Unterschied machen.

Bei der Einordnung der Folgen kommt es außerdem darauf an, ob die Stelle nach der Beschilderung innerorts oder außerorts liegt. Das richtet sich allein nach der Ortstafel und nicht nach der Höhe des angeordneten Tempolimits – ein Limit von 50 km/h kann es in beiden Bereichen geben. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Für Pkw gilt der Regelfall ab 31 km/h Überschreitung innerorts, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Welche Einordnung in Ihrem Fall zutrifft, lässt sich anhand des Bescheids und der Akte klären.

Stationäre Messung: Was sich überprüfen lässt

Dass an der Limburger Straße stationär gemessen wird, bedeutet nicht, dass das Ergebnis ungeprüft hinzunehmen wäre. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Angesehen werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört dessen Auswertung zur Prüfung dazu. Erst wenn die Unterlagen vorliegen, lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht auf eine andere Bewertung bietet oder ob es eher darum geht, die Rechtsfolgen abzumildern – etwa bei einem drohenden Fahrverbot, von dem in Ausnahmefällen abgesehen werden kann; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden.

Halterpost, Schweigen und Fristen

Wird Ihnen als Halter ein Schreiben zugestellt, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 8 bei Königstein am Taunus erhalten – muss ich etwas angeben?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Gilt die Stelle an der Limburger Straße als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel, und nicht aus der Höhe des Tempolimits. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Lohnt sich Akteneinsicht, obwohl stationär gemessen wurde?

Ja, denn auch bei einer stationären Messung lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Die Akteneinsicht kann über einen Anwalt schon vor einem Bescheid erfolgen.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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