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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Werderstraße in Dillingen-Saar, Richtung Höhe Karcherstraße

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Geblitzt in der Werderstraße in Dillingen-Saar, Richtung Höhe Karcherstraße

In der Werderstraße in Dillingen-Saar wird in Fahrtrichtung Höhe Karcherstraße mit einer festen Messanlage die Geschwindigkeit überwacht. Zulässig sind dort 30 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst um zwei Dinge: welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und welche Frist gerade läuft.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und erst danach beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Werderstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Dillingen-Saar
Fahrtrichtung Höhe Karcherstraße
Bundesland Saarland
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 4R
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30: Warum hier schon kleine Differenzen viel ausmachen

Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist der Abstand zwischen einer eher beiläufigen Unaufmerksamkeit und einer spürbaren Sanktion klein. Zunächst gilt: Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Innerorts ist im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Ob eine Stelle innerorts oder außerorts liegt, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – nicht danach, wie hoch das Tempolimit ausfällt. Hinzu kommt, dass die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher angesetzt sind als außerorts. Bei Tempo 30 lohnt es sich deshalb besonders, die genaue Einstufung nachzurechnen, statt den Bescheid ungeprüft hinzunehmen.

Feste Messanlage: Was sich überprüfen lässt

Dass an einer Stelle dauerhaft gemessen wird, bedeutet nicht, dass jede einzelne Messung ohne Weiteres verwertbar ist. Mit Akteneinsicht über einen Anwalt lassen sich unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person prüfen. Gerade der letzte Punkt ist häufig entscheidend: Der Halter eines Fahrzeugs ist nicht zwingend die Person, die gefahren ist.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht. Welche Unterlagen die Akte tatsächlich enthält, zeigt sich erst mit der Einsicht – vorher lässt sich darüber seriös nichts sagen.

Wichtig für die Fristen: Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte das Datum der Zustellung festgehalten werden, bevor man sich mit dem Inhalt beschäftigt.

Anhörungsbogen, Probezeit und das weitere Verfahren

Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, trennen Sie zwei Blöcke: Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h besonderes Gewicht: Er gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann auch ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Dillingen wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Anhörungsbogen ist zudem noch kein Bußgeldbescheid.

In der Werderstraße gelten 30 km/h – ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?

Ein Punkt kommt ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug hinzu, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts ab 41 km/h; ob innerorts gilt, richtet sich nach der Ortstafel.

Wie lange kann ich mich gegen den Bescheid wehren?

Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch, eine Begründung kann nachgereicht werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.

Weitere Messstellen: Saarland

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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