Sie wurden auf der A 620 bei Völklingen in Fahrtrichtung Saarbrücken gemessen. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, gemessen wurde mobil. Kommt anschließend Post, handelt es sich zunächst meist um einen Anhörungsbogen, später um einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist der Unterschied: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis angerechnet werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 620 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Völklingen |
| Fahrtrichtung | Saarbrücken |
| Bundesland | Saarland |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf einer Autobahn: Einordnung der Überschreitung
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt. Das gilt auch hier, unabhängig davon, wie nah die Messstelle an bebautem Gebiet liegt. Praktische Folge: Für dieselbe Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts.
Maßgeblich für die Einordnung ist nicht der auf dem Display abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Bußgeldkatalog Ihren Fall einsortiert – und damit auch, ob überhaupt Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Es lohnt sich deshalb, den Vorwurf genau nachzurechnen, statt sich an der zuerst genannten Zahl zu orientieren.
Allgemein gilt: Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils nur zeitweise. Ob die für Sie vorgeworfene Begrenzung im Verfahren nachvollziehbar belegt ist und wie sie angeordnet war, lässt sich über die Akte klären.
Mobile Messung: Was sich über die Akte überprüfen lässt
Bei Ihnen wurde mobil gemessen. Solche Einsätze folgen technischen und formalen Vorgaben, deren Einhaltung sich nicht aus dem Bescheid selbst ergibt, sondern aus den Unterlagen dahinter. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden.
Geprüft werden können unter anderem:
- die Messung selbst und die dazu vorhandenen Unterlagen,
- der Eichnachweis für das eingesetzte Gerät,
- die Beschilderung, die die vorgeworfene Begrenzung anordnet,
- die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer.
Der letzte Punkt spielt besonders dann eine Rolle, wenn die Post an Sie als Halter geht, das Fahrzeug aber von mehreren Personen genutzt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung. Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich entscheiden.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße steigt – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, entscheidet sich am Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb ist es sinnvoll, vor Ablauf der Einspruchsfrist zu klären, wie belastbar der Vorwurf ist.
Falls Sie weiter entfernt von Völklingen wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Vertretung im weiteren Verlauf durch den Anwalt. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 620 bei Völklingen gilt 80 km/h – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Lohnt es sich, wegen einer mobilen Messung Akteneinsicht zu beantragen?
Aus dem Bescheid allein ergibt sich nicht, ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung tragfähig sind. Diese Punkte lassen sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, die über einen Anwalt beantragt wird.
Weitere Messstellen: Saarland
- Geblitzt auf der A 620 bei Saarlouis, Richtung Saarlouis
- Geblitzt auf der A 6 bei Goldene Bremm in Saarbrücken (km 686,4)
- Geblitzt auf der A 6 bei St.Ingbert
- Geblitzt auf der A 1 bei Nonnweiler, Überleitung BAB 1, Richtung Trier
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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