Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 6 bei Goldene Bremm in Saarbrücken (km 686,4)

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 6 bei Goldene Bremm in Saarbrücken (km 686,4)

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 6 bei Goldene Bremm in Saarbrücken (km 686,4) erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Vorwurf verfahrensrechtlich bedeutet, welche Angaben Sie machen müssen und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf Rechtskraft zu – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Erst über die Akte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 6 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Goldene Bremm, Saarbrücken
Bundesland Saarland

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 6 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – das ändert nichts daran, dass ab einer bestimmten Überschreitung Punkte und ein Fahrverbot in Betracht kommen.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits dauerhaft angeordnet oder auch nur zeitlich befristet aufgestellt sein; entscheidend ist, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß bekanntgegeben war. Genau das gehört zu den Punkten, die sich nicht aus dem Bescheid, sondern nur aus den Verfahrensunterlagen beurteilen lassen: Welche Beschilderung war vorhanden, wie war sie angeordnet, und passte sie zum Vorwurf?

Ebenfalls relevant ist die Messtoleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Grenze – etwa an der Schwelle, ab der Punkte oder ein Regelfahrverbot vorgesehen sind –, kann dieser Rechenschritt spürbare Folgen haben.

Halterpost, Fahrerfrage und Ihre Angaben

Angeschrieben wird zunächst regelmäßig die als Halter eingetragene Person. Das heißt nicht automatisch, dass die Fahrereigenschaft geklärt ist. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sind deshalb selten hilfreich. Sinnvoller ist es, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich auch dieses auswerten.

Falls Sie nicht in der Nähe von Saarbrücken wohnen: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden. Schriftverkehr, Akteneinsicht und Abstimmung laufen digital oder auf dem Postweg; eine persönliche Anreise ist für diese Schritte nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden – das schafft Planungsspielraum.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das überhaupt in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes; pauschal lässt sich das nicht sagen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bestehen Zweifel am Vorwurf, lohnt es daher besonders, vor Eintritt der Rechtskraft zu prüfen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 6 bei Goldene Bremm erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Gilt die Messung auf der A 6 als innerorts, weil sie im Stadtgebiet Saarbrücken liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, durch welches Stadtgebiet sie verlaufen. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Ortstafel.

Weitere Messstellen: Saarland

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite