Sie sind auf der A 7 bei Seesen bei km 220,5 in Fahrtrichtung Kassel geblitzt worden und haben Post erhalten? An dieser Stelle gilt Tempo 100, gemessen wurde mobil. Ob es bei einem reinen Geldbetrag bleibt oder ob Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen, hängt vom Wert ab, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – maßgeblich ist allein dieser bereinigte Wert.
Wichtig ist zunächst, zu unterscheiden, was Sie in der Hand halten. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Ein Bußgeldbescheid dagegen löst eine Frist aus: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Seesen |
| Fahrtrichtung | Kassel |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der A 7: Was die Einstufung als Autobahn bedeutet
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Sätzen für außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h.
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist der Abstand zu den kritischen Stufen allerdings schneller überbrückt, als viele annehmen. Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Entscheidend ist dabei nie die auf dem Display angezeigte Zahl, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Übergängen zwischen zwei Stufen kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt zur Debatte stehen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen beruhen auf der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen, gehören deshalb neben der Messung selbst und der Eichung auch die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf zutreffend als Fahrer zugeordnet wurde.
Mobile Messung: Worauf es bei der Prüfung ankommt
Bei mobilen Messungen hängt die Verwertbarkeit des Ergebnisses unter anderem davon ab, ob die Vorgaben für Aufbau und Betrieb des eingesetzten Geräts eingehalten wurden und ob die Dokumentation des Messvorgangs vollständig ist. Diese Unterlagen sind nicht Teil des Bescheids – sie werden über die Akteneinsicht zugänglich, die ein Anwalt für Sie beantragen kann. Erst danach lässt sich seriös einschätzen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, spielt auch die Fahreridentifizierung eine Rolle. Werden Sie als Halter angeschrieben, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich ganz davon absehen, etwa wenn beruflich Existenzielles auf dem Spiel steht – dann wird regelmäßig die Geldbuße erhöht. Ob das in Ihrem Fall tragfähig ist, entscheidet sich an den konkreten Umständen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Verteidiger regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich das Verfahren daher oft weitgehend aus der Ferne führen – garantiert ist eine Anreise damit aber nicht in jedem Fall erspart.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 7 bei Seesen mit mehr als 100 km/h unterwegs – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Die Regelsätze fallen damit niedriger aus als bei einer gleich hohen Überschreitung innerorts.
Zählt der auf dem Bescheid genannte Wert oder der gemessene?
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert nach diesem Abzug. Gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Ausschlag geben.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 7 bei Seesen/Harz in Richtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Seesen, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der B 243 bei Seesen, Abzweig B242, Richtung Norden
- Geblitzt auf der A 7 bei Göttingen-Nord, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Northeim Nord, Fahrtrichtung Hannover
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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