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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 404 Höhe Solldiekswall in Kiel, Richtung Edisonstraße

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Geblitzt auf der B 404 Höhe Solldiekswall in Kiel, Richtung Edisonstraße

Sie wurden auf der B 404 Höhe Solldiekswall in Kiel in Fahrtrichtung Edisonstraße bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung erfasst. Erlaubt waren an dieser Stelle 50 km/h. Je nachdem, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt, geht es um eine Geldbuße, einen Punkt im Fahreignungsregister oder zusätzlich um ein Fahrverbot.

Ob Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid in Händen halten, bestimmt Ihre nächsten Schritte. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Gegen einen Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 404 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Kiel
Fahrtrichtung Edisonstraße
Bundesland Schleswig-Holstein
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 auf der B 404: Was die Überschreitung nach sich zieht

Maßgeblich ist nie der auf dem Display abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird mit dem Tempolimit von 50 km/h verglichen und in den Bußgeldkatalog eingeordnet.

Die Staffelung ist abgestuft: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Beim Fahrverbot kommt es darauf an, ob die Messstelle innerorts oder außerorts liegt – das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach der Höhe des Limits. Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen. Auch die Regelsätze der Geldbuße fallen innerorts bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Diese Einordnung sollte deshalb anhand der Akte nachvollzogen werden, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen.

Mobile Messung: Was sich im Einzelfall überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung entsteht die Messstelle nicht dauerhaft, sondern für den jeweiligen Einsatz. Umso wichtiger ist, was die Verfahrensakte dazu hergibt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar bereits, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung am Tatort und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn Post an den Fahrzeughalter geht, der nicht selbst gefahren ist. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht klären, was es überhaupt zeigt.

Fristen, Fahrverbot und das weitere Verfahren

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht.

Droht ein Fahrverbot, gibt es Spielräume: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich ganz von einem Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 404 Höhe Solldiekswall zu schnell – zählt das als innerorts?

Das entscheidet die Beschilderung, also ob die Messstelle innerhalb der Ortstafel liegt, nicht die Höhe des Tempolimits. Die Einordnung wirkt sich auf die Höhe des Regelsatzes und auf die Schwelle für ein Fahrverbot aus und lässt sich über die Akte klären.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Lohnt sich Akteneinsicht bei einer mobilen Messung überhaupt?

Ja, über einen Anwalt kann die Akte eingesehen werden, teils schon vor einem Bescheid. Prüfen lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Schleswig-Holstein

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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