Sie wurden auf der A 7 bei Bimöhlen in Fahrtrichtung Hamburg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Dieser Text erklärt, was die einzelnen Schreiben bedeuten und welche Schritte Ihnen offenstehen.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Nachfrage. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft nach zwei Wochen ab Zustellung zu, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung ist auch später noch möglich, sobald die Akte vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bimöhlen |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempolimits auf der Autobahn und was daraus für Ihren Fall folgt
Auf Autobahnabschnitten ergibt sich die erlaubte Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Das kann eine dauerhafte Begrenzung sein, ebenso gut aber eine nur zeitweise angeordnete – etwa über wechselnde Anzeigen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Für die Bewertung eines Vorwurfs ist deshalb nicht nur entscheidend, wie schnell Sie gefahren sind, sondern auch, welcher Wert an der Messstelle zu diesem Zeitpunkt überhaupt gegolten hat und ob die Beschilderung so aufgestellt und erkennbar war, dass sie verbindlich war.
Für die Höhe der Folgen gilt: Die A 7 ist als Autobahn im Bußgeldkatalog dem Bereich außerorts zugeordnet. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der reine Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an den Grenzen der Bußgeldtabelle kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe Ihr Fall fällt.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommen Punkte im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, bei den Stufen mit einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Ob im konkreten Schreiben ein Fahrverbot angekündigt ist, ergibt sich aus der Einordnung des verbleibenden Wertes.
Fahrverbot, Punkte und besondere Situationen
Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt ein genauer Blick auf Ihre persönliche Lage. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn selbst innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft festlegen. So lässt sich die Zeit ohne Führerschein häufig auf Urlaub oder eine ruhigere Phase legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
Eine eigene Bedeutung hat die Probezeit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte den Vorwurf daher besonders sorgfältig prüfen lassen.
Akteneinsicht, Halterpost und Verfahren aus der Ferne
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Erst mit diesen Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf tragfähig ist oder ob Ansatzpunkte bestehen.
Häufig geht das erste Schreiben an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Zur eigenen Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – deshalb ist es sinnvoll, zuerst die Aktenlage zu kennen.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist auch dieses Teil der Prüfung. Falls Sie weiter von Bimöhlen entfernt wohnen, ist das für das Verfahren kein Hindernis: Die Korrespondenz mit der Bußgeldstelle, die Akteneinsicht und die weitere Vertretung lassen sich vollständig aus der Ferne organisieren. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Anfrage vor der Mandatierung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 7 Richtung Hamburg geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog dem Bereich außerorts zugeordnet, die A 7 also ebenfalls. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach der Akteneinsicht erfolgen kann.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Weitere Messstellen: Kreis Segeberg
- Geblitzt auf der A 20 bei Weede, km 227,675, Richtung Bad Segeberg
- Geblitzt auf der A 7 bei Bimöhlen (km 112,400) – Abstandsmessung
- Geblitzt auf der A 20 bei Bad Segeberg, Richtung Innenstadt
- Geblitzt auf der A 1 bei Bad Oldesloe, Fahrtrichtung Heiligenhafen
- Geblitzt auf der A 1 bei Bad Oldesloe, km 36,750, Richtung Hamburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.