An dieser Stelle der A 20 bei Bad Segeberg in Richtung Innenstadt wurde mobil gemessen, maßgeblich war ein Tempolimit von 60 km/h. Wenn Sie hier geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel zuerst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist zunächst nur eines: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und aus einem Schweigen zur Sache darf kein Nachteil für Sie abgeleitet werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist ist der Punkt, an dem Eile geboten ist; alles Weitere lässt sich danach in Ruhe prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 20 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bad Segeberg |
| Fahrtrichtung | Innenstadt |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
Tempo 60 auf einer Autobahn: darauf kommt es an
Für die Bewertung Ihres Falls sind zwei Dinge entscheidend: die Höhe der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz und die Frage innerorts oder außerorts. Beim zweiten Punkt ist die Antwort klar – Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das gilt unabhängig davon, wie niedrig das angeordnete Limit ist. Ein Tempolimit von 60 km/h macht die Fahrt auf der A 20 also nicht zu einer Innerortsfahrt; die außerörtlichen Regelsätze bleiben maßgeblich, und diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Bewertet wird ausschließlich der Wert danach – und dieser Wert entscheidet auch darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt. Gerade wenn Sie nur knapp über einer Grenze liegen, kann sich eine Prüfung lohnen.
Tempolimits auf Autobahnen werden allgemein durch Beschilderung angeordnet, teilweise auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, für Ihre Fahrt eindeutig und ordnungsgemäß war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich anhand der Akte klären lassen.
Mobile Messung – was sich überprüfen lässt
Gemessen wurde hier mobil. Bei mobilen Messungen kommt es neben dem eigentlichen Messwert auf die Umstände des Einsatzes an: Bedienung und Aufbau nach den Vorgaben des Herstellers, die gültige Eichung, die Dokumentation des Messvorgangs und die für die Messstelle maßgebliche Beschilderung. Ebenso wichtig ist die Zuordnung zum Fahrer, falls ein Messfoto vorliegt.
Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid selbst beurteilen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; erst dann liegen Messunterlagen und Verfahrensakte vor und es zeigt sich, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist. Sinnvolle Reihenfolge ist deshalb: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, anschließend inhaltlich entscheiden.
Erhalten Sie als Halter Post, obwohl Sie nicht gefahren sind, sollten Sie nichts vorschnell ausfüllen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern oder einen Fahrer zu benennen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein erstes Fahrverbot im Raum – also keines, das in den zwei Jahren vor der Tat rechtskräftig war –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was die Organisation deutlich erleichtert. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss begründet dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Bad Segeberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, der Kontakt läuft über Telefon, E-Mail und Post. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt auf der A 20 bei Bad Segeberg innerorts oder außerorts, wenn dort nur 60 km/h erlaubt sind?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch bei einem angeordneten Limit von 60 km/h. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Was kann bei einer mobilen Messung überprüft werden?
Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem der Messvorgang, die Eichung, die maßgebliche Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Sichern Sie zuvor die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Weitere Messstellen: Kreis Segeberg
- Geblitzt auf der A 7 bei Bimöhlen in Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 20 bei Weede, km 227,675, Richtung Bad Segeberg
- Geblitzt auf der A 7 bei Bimöhlen (km 112,400) – Abstandsmessung
- Geblitzt auf der A 1 bei Bad Oldesloe, Fahrtrichtung Heiligenhafen
- Geblitzt auf der A 1 bei Bad Oldesloe, km 36,750, Richtung Hamburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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