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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Bad Oldesloe, Fahrtrichtung Heiligenhafen

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Geblitzt auf der A 1 bei Bad Oldesloe, Fahrtrichtung Heiligenhafen

Sie sind auf der A 1 bei Bad Oldesloe in Fahrtrichtung Heiligenhafen in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Damit steht zunächst nur eine Behauptung im Raum: dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Geschwindigkeit unterwegs waren. Ob diese Behauptung trägt, ist eine Frage der Prüfung.

Wichtig ist deshalb der Unterschied zwischen den beiden Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist: Sie können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Das schafft Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu sehen, worauf der Vorwurf gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Bad Oldesloe
Fahrtrichtung Heiligenhafen
Bundesland Schleswig-Holstein

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bemessung der Folgen ist zunächst die Einordnung der Strecke wichtig: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für Ihren Fall auf der A 1 in Richtung Heiligenhafen ist damit der außerörtliche Maßstab einschlägig.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Es muss nachvollziehbar sein, welches Limit für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, im Zeitpunkt der Messung galt und wie es angekündigt war. Die Beschilderung gehört daher zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Zahl selbst. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen, kann sich das auf Punkte oder ein Regelfahrverbot auswirken. Falls ein Messfoto oder ein Messprotokoll zur Akte gehört, lassen sich außerdem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihr Schweigerecht

Häufig geht das erste Schreiben an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Vorschnelle Erklärungen sind der häufigste vermeidbare Fehler. Eine gut gemeinte Schilderung des Fahrtverlaufs kann eine Frage klären, die ohne sie offen geblieben wäre. Sinnvoller ist es, zunächst die Akte zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot im Raum, zählt der Blick auf die Vorgeschichte: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Bad Oldesloe wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Anfrage vor der Mandatierung klärt das.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 1 bei Bad Oldesloe als außerorts?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger als der innerörtliche Maßstab, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger ausfallen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Personalien; zur Sache und damit auch zur Fahrereigenschaft dürfen Sie schweigen. Aus dem Schweigen darf kein Nachteil hergeleitet werden.

Wie lange habe ich Zeit, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig, sodass die Akte danach über einen Anwalt eingesehen und die Messung, die Beschilderung und die Fahrerzuordnung geprüft werden können.

Weitere Messstellen: Kreis Segeberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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