Sie sind auf der A 4 bei Köln, am Eifeltor, in Fahrtrichtung Aachen gemessen worden. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h, die Messung erfolgt dort stationär. Je nach Höhe der Überschreitung kann es bei einer Geldbuße bleiben – oder es kommen Punkte und ein Fahrverbot hinzu.
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen den beiden Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Diese Zeit sollten Sie nutzen, statt vorschnell Angaben zur Sache zu machen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 4 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Köln, am Eifeltor |
| Fahrtrichtung | Aachen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | PoliScan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 40 km/h |
Tempo 40 auf einer Autobahn: Warum hier wenig Spielraum bleibt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als Außerortsstrecken – auch dann, wenn sie im Bereich einer Großstadt verlaufen und wenn dort ein niedriges Limit angeordnet ist. Für Sie bedeutet das: Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, und ein Fahrverbot ist für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift.
Der Haken liegt in der Höhe des Limits selbst. Bei einer Begrenzung auf 40 km/h liegt die Schwelle, ab der ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird, bereits bei 21 km/h Überschreitung – also bei einem Tempo, das auf einer Autobahn schnell erreicht ist. Zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Maßgeblich ist dabei nie der roh abgelesene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert entscheidet über die Einordnung. Gerade in Grenzbereichen kann sich daraus eine andere Kategorie ergeben.
Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Welche Anordnung für den Tattag gegolten hat und wie sie beschildert war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.
Was sich an einer stationären Messung überprüfen lässt
Dass an einer festen Anlage gemessen wird, bedeutet nicht, dass das Ergebnis ungeprüft bleiben muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar bereits, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid vorliegt. Angesehen werden können insbesondere:
- die Messung selbst und ihre Dokumentation,
- die Eichung des eingesetzten Geräts,
- die Beschilderung, auf der die Begrenzung beruht,
- die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer.
Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist die Frage der Fahreridentifizierung häufig ein eigener Prüfpunkt. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten; Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Fristen, Fahrverbot und die Lage von außerhalb
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – verlassen sollte man sich darauf nicht. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall nötig – das kann für Sie wichtig sein, falls Sie weiter entfernt von Köln wohnen.
Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt allein vom Einzelfall ab. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 40. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 41–50 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 51–55 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 56–60 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 61–65 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 66–70 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 71–80 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 81–90 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 91–100 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 101–110 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 111 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der Autobahn galten 40 km/h – wird nach Innerorts- oder Außerortstabelle bewertet?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit und davon, dass die Strecke im Bereich von Köln liegt. Die außerörtlichen Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als die innerörtlichen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Aachen erhalten. Muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Ab wann drohen Punkte und ein Fahrverbot bei dieser Messung?
Ein Punkt im Fahreignungsregister ist ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für Pkw kommt außerorts – und damit auch hier – ein Regelfahrverbot ab 41 km/h Überschreitung in Betracht, jeweils nach Abzug der Messtoleranz.
Weitere Messstellen: Köln
- Geblitzt auf der A 3 bei Köln (am Dreieck Heumar), Richtung Köln
- Geblitzt auf der A 1 bei km 413,1 in Köln, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 3 bei km 114,2 in Köln, Richtung Oberhausen
- Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken
- Geblitzt auf der A 4 in Köln, Höhe Abfahrt B8
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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