Sie sind auf der A25 bei Hamburg, Höhe AS Hamburg-Nettelnburg, in Fahrtrichtung Hamburg in eine mobile Geschwindigkeitsmessung geraten. An dieser Stelle gilt Tempo 80. Gemessen wird dort mobil; ob der vorgeworfene Wert trägt, lässt sich erst anhand der Verfahrensakte beurteilen.
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen den beiden Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Diese Zeit können Sie nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe prüfen zu lassen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 25 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | AS Hamburg-Nettelnburg |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
| Bundesland | Hamburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: Was das für die Einstufung bedeutet
Die A25 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung für Pkw vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift.
Maßgeblich ist nie der roh abgelesene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert bildet die Grundlage für die Einstufung. Gerade bei Tempo 80 kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob Sie knapp unterhalb oder oberhalb einer Stufe landen – etwa an der Schwelle, ab der es Punkte im Fahreignungsregister gibt. Punkte sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen: ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn zusätzlich ein Regelfahrverbot im Raum steht.
Ein weiterer Punkt betrifft die Beschilderung. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden durch Verkehrszeichen angeordnet, die auch zeitlich befristet oder abschnittsweise gelten können. Ob eine Beschränkung für die konkrete Fahrspur und den konkreten Zeitpunkt wirksam und erkennbar angeordnet war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.
Mobile Messung: Worauf sich die Prüfung richten kann
Bei einer mobilen Messung hängt vieles an der konkreten Durchführung vor Ort und an der Dokumentation im Messprotokoll. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – das ist bereits möglich, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf tatsächlich Ihnen zuzuordnen ist.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, spielt gerade die Fahreridentifizierung eine Rolle. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, sich oder Angehörige zu belasten. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen; Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer dazu schweigt, gilt allein deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.
Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Deshalb lohnt es sich, das Zustellungsdatum festzuhalten und früh zu handeln.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzlich zu bedenken: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt wohnen: Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das allerdings nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A25 gilt hier Tempo 80 – wird das wie innerorts bewertet?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, wie hoch das angeordnete Limit ist. Die Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich etwas zum Vorwurf sagen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden; niemand muss sich selbst belasten.
Lässt sich die mobile Messung in Richtung Hamburg überprüfen?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, schon vor einem Bußgeldbescheid. Dabei lassen sich unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen.
Weitere Messstellen: Hamburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Hamburg-Schnelsen-Nord, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der A 7 bei Schnelsen, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Hamburg-Schnelsen-Nord, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Schnelsen-Nord, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 1 an der Nordelbbrücke km 150,9 in Hamburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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