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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 an der Nordelbbrücke km 150,9 in Hamburg

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Geblitzt auf der A 1 an der Nordelbbrücke km 150,9 in Hamburg

Sie sind auf der A 1 an der Nordelbbrücke bei km 150,9 in Hamburg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst worden und haben Post erhalten. Diese Seite erklärt, was hinter dem Schreiben steckt und welche Schritte Ihnen offenstehen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Diese Zeit können Sie nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und die Grundlagen des Vorwurfs zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Nordelbbrücke km 150,9, Hamburg
Bundesland Hamburg

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts, weshalb bei gleicher Überschreitung die außerörtlichen Regelsätze anzuwenden sind. Innerorts liegen die Sätze bei identischer Überschreitung höher – für eine Autobahnmessung spielt diese Variante also keine Rolle.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer bestimmten Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen kommen neben dauerhaften Begrenzungen auch zeitlich befristete oder wechselnde Anordnungen in Betracht. Für Betroffene bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt mit der Frage, welches Limit im Zeitpunkt der Messung wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen. Geprüft werden können neben der Beschilderung insbesondere die Messung selbst, die Eichung und die Zuordnung des Fahrzeugs zum Fahrer.

Von der gemessenen Geschwindigkeit ist außerdem eine Messtoleranz abzuziehen. Maßgeblich für die Einordnung des Vorwurfs ist allein der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Sieht der Bußgeldkatalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob es tatsächlich zu diesen Folgen kommt, hängt vom Ergebnis der Prüfung und vom Wert nach Toleranzabzug ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel relevant: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa auf einen Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, richtet sich nach dem Einzelfall – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Schreiben in Bußgeldsachen gehen zunächst an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Halter und Fahrer müssen nicht identisch sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle Angaben lassen sich später dagegen kaum korrigieren.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt.

Ein Verfahren wegen einer Messung in Hamburg lässt sich vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft über Telefon, E-Mail und Post. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Prüfung des Vorwurfs also nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwertet werden.

Gilt für die Messung an der Nordelbbrücke der innerörtliche Bußgeldkatalog, weil sie in Hamburg liegt?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, ob sie durch ein Stadtgebiet verlaufen. Es kommen daher die außerörtlichen Regelsätze zur Anwendung.

Wie viel Zeit habe ich nach Zustellung des Bußgeldbescheids?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingehen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Hamburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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