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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 199 bei Krien (Ausbau Anklam)

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Geblitzt auf der B 199 bei Krien (Ausbau Anklam)

Sie wurden auf der B 199 bei Krien (Ausbau Anklam) in Mecklenburg-Vorpommern gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, worauf es jetzt ankommt und welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst mit einem Bußgeldbescheid beginnt die Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Begründen müssen Sie den Einspruch nicht sofort – zunächst geht es darum, die Frist zu wahren und über einen Anwalt Akteneinsicht zu erhalten.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 199 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Krien (Ausbau Anklam)
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Bei einer Bundesstraße wie der B 199 hängt viel davon ab, ob die gemessene Stelle nach der Beschilderung innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Maßgeblich ist die Ortstafel, nicht der persönliche Eindruck von der Umgebung und auch nicht allein ein Zahlenschild. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw innerorts bereits ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h.

Ebenso wichtig ist der Wert, der der Entscheidung zugrunde gelegt wird. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst das Ergebnis danach zählt. Liegt Ihr Fall nahe an einer Grenze – etwa an der Schwelle zu einem Punkt im Fahreignungsregister ab 21 km/h oder an der Schwelle zum Fahrverbot –, kann schon eine kleine Korrektur den Ausgang verändern. Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung, zwei davon, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Was sich in der Akte überprüfen lässt

Ohne Akteneinsicht beruht jede Einschätzung auf dem, was im Bescheid steht – und das ist nur das Ergebnis, nicht der Weg dorthin. Über einen Anwalt kann die Akte angefordert werden, und zwar bereits vor Erlass eines Bescheides. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung an der betreffenden Stelle und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn Sie als Halter angeschrieben werden, aber nicht gefahren sind oder sich nicht sicher erinnern. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich erst nach Einsicht beurteilen, was es tatsächlich hergibt.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei praktische Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden – etwa wenn beruflich existenzielle Nachteile wie ein drohender Arbeitsplatzverlust konkret belegbar sind; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall. Zum anderen kann beim ersten Fahrverbot, also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – ein Grund mehr, den Vorwurf vorher genau zu prüfen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Mecklenburg-Vorpommern wohnen, lässt sich der Schriftverkehr vollständig über die Kanzlei führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Krien bekommen – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zum Vorwurf selbst nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden; ein Anhörungsbogen ist zudem noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Kommt es darauf an, ob die Stelle auf der B 199 als innerorts gilt?

Ja, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher und ein Fahrverbot ist für Pkw bereits ab 31 km/h vorgesehen, außerorts ab 41 km/h. Entscheidend ist dabei die Beschilderung mit der Ortstafel, die sich zusammen mit der Messung über die Akte prüfen lässt.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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