An der August-Bebel-Str in Brandenburg an der Havel, Höhe Fußgängerampel, wird mit einem festen Blitzer gemessen; zulässig sind dort 30 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor, und welche Frist läuft gerade?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen ist fristgebunden – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe inhaltlich tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | August-Bebel-Str (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Brandenburg an der Havel |
| Fahrtrichtung | Höhe Fußgängerampel |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 30 km/h |
Tempo 30: Warum hier schon geringe Überschreitungen Folgen haben
Bei einem Tempolimit von 30 km/h ist der Abstand zwischen einer vergleichsweise harmlosen Überschreitung und spürbaren Nebenfolgen klein. Maßgeblich ist dabei nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, erst der verbleibende Wert ist Grundlage des Vorwurfs. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor man einen Vorwurf als gegeben hinnimmt.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Stelle rechtlich als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere nach der Ortstafel – und nicht nach dem Tempolimit allein. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar aus: Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus, und ein Fahrverbot ist innerorts bei Pkw schon ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Wer wissen will, was ihm konkret droht, muss also beides kennen: den toleranzbereinigten Wert und die rechtliche Einordnung der Messstelle.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Wird ein Anhörungsbogen zugestellt, müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Vorschnelle Angaben zur Fahrereigenschaft sind erfahrungsgemäß der Punkt, an dem sich ein Verfahren verfestigt. Sinnvoller ist es, zunächst die Akte anzufordern. Über einen Anwalt ist Akteneinsicht möglich, auch bereits bevor ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden können dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung am Tatort und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich auch dessen Aussagekraft bewerten.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustellungsdatum, nicht auf das Datum des Schreibens.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte: Bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Und in Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre; die Geldbuße erhöht sich dann. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Falls Sie weiter entfernt von Brandenburg an der Havel wohnen, lässt sich vieles schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 31–40 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 101 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350
So misst der Traffistar S350
Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.
Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Der S350 und die Rohmessdaten
Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.
Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
- Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
- Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
- Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
- Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.
Zur Einordnung
Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur August-Bebel-Str erhalten – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Bei Tempo 30 – ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Ein Punkt kommt ab 21 km/h Überschreitung hinzu, zwei Punkte, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen; ob die Stelle innerorts liegt, ergibt sich aus der Beschilderung.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der A 12 bei km 30,9 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)
- Geblitzt auf der A 10, Abschnitt 81 (Tangente von BAB 12 zu BAB 10)
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
- Geblitzt auf der Zeppelinstraße in Potsdam
- Geblitzt auf der A 12 in Fahrtrichtung AS Fürstenwalde-West
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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