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Geblitzt auf der A 12 bei km 30,9 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)

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Geblitzt auf der A 12 bei km 30,9 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)

An der A 12 bei Kilometer 30,9 wird in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) mit einem Blitzeranhänger und dem Messgerät PoliScan FM1 gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie hier aufgefallen sind, erreicht Sie als Erstes meist ein Anhörungsbogen, später der Bußgeldbescheid.

Wichtig sind zwei Dinge: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. In der Zwischenzeit lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 12 (Autobahn)
Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 12: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Außerorts-Sätzen behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Messgerät entsteht, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz – dieser Abzug kann im Grenzbereich darüber entscheiden, ob eine Stufe des Bußgeldkatalogs überhaupt erreicht ist.

Bei der Vorwurfsschwelle lohnt der genaue Blick: Punkte im Fahreignungsregister kommen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht, dann ein Punkt; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer solchen Grenze, kann die Prüfung des Messwerts und der zugrunde gelegten zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h mehr bewirken als eine bloße Zahlungsaufforderung vermuten lässt.

Ganz allgemein gilt für Autobahnen: Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch Beschilderung angeordnet, auch nur zeitweise. Ob die für Sie vorgeworfene Begrenzung im Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß und für Sie erkennbar ausgewiesen war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.

Messung mit Blitzeranhänger – was sich überprüfen lässt

Bei der Stelle bei Kilometer 30,9 handelt es sich um eine Messung aus einem Blitzeranhänger mit dem Gerät PoliScan FM1. Solche Anhänger werden für den Einsatz aufgestellt und wieder abgebaut. Für die Verteidigung bedeutet das: Neben dem eigentlichen Messwert spielen die Dokumentation des Einsatzes, der Eichzustand des Geräts und die Verwendung entsprechend der Vorgaben des Herstellers eine Rolle.

Diese Unterlagen sind nicht Teil des Bußgeldbescheids. Sie werden erst über die Akteneinsicht zugänglich, die ein Anwalt für Sie beantragen kann. Geprüft werden dabei typischerweise die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf einem etwaigen Messfoto Ihnen zugeordnet werden kann. Erst danach ist absehbar, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht hat oder ob es sinnvoller ist, über die Folgen zu sprechen.

Der Ablauf ist dabei überschaubar: Frist wahren, Akte einsehen, prüfen, dann entscheiden. Der Einspruch selbst dient zunächst nur dazu, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig wird.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und die Abgabe des Führerscheins entsprechend planen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Die berufliche Situation muss dafür konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist die Zwei-Wochen-Frist.

Falls Sie weiter entfernt von der A 12 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 12 Richtung Frankfurt (Oder) unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.

Zählt der Wert, der mir vorgeworfen wird, oder ein niedrigerer?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an Stufengrenzen des Bußgeldkatalogs kann das entscheidend sein.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 12 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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