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Geblitzt auf der A12 bei Berkenbrück (Höhe Dehmsee) Richtung Frankfurt (Oder)

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Geblitzt auf der A12 bei Berkenbrück (Höhe Dehmsee) Richtung Frankfurt (Oder)

Auf der A12 bei Berkenbrück (Höhe Dehmsee) wird in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) die Geschwindigkeit gemessen – hier mit einem Blitzeranhänger. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie Post mit dem Vorwurf einer Überschreitung erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Ist der Vorwurf in dieser Form haltbar?

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Äußerung – Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache nicht. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist. Eine Begründung muss der Einspruch nicht enthalten; sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 12 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Berkenbrück (Höhe Dehmsee)
Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf einer Autobahn: Was der Vorwurf bedeutet

Für die Bewertung ist entscheidend, wie stark die Grenze von 100 km/h überschritten worden sein soll. Maßgeblich ist dabei nicht der rohe Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen, erst der Wert danach ist Grundlage des Verfahrens. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Die A12 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als Strecke außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerorts, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger. Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch zeitlich befristet oder abschnittsweise angeordnet sein. Ob die Beschilderung im konkreten Fall so aufgestellt und erkennbar war, dass sie Ihnen entgegengehalten werden kann, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger handelt es sich um eine mobile Messstelle, die nicht dauerhaft an derselben Position steht. Damit rücken Fragen in den Vordergrund, die sich bei jeder Messung stellen: Ist das eingesetzte Gerät gültig geeicht? Wurde es entsprechend den Vorgaben aufgestellt und bedient? Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für die betroffene Fahrtrichtung überhaupt angeordnet und ausgeschildert?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dazu, ob sich daraus tatsächlich ableiten lässt, wer gefahren ist. Halten Sie sich mit eigenen Erklärungen zum Fahrgeschehen zurück, bis der Akteninhalt bekannt ist – Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gewertet und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht wegen der Höhe der Überschreitung ein Fahrverbot, lohnt ein genauer Blick auf Ihre persönliche Situation. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn ernsthaft der Verlust des Arbeitsplatzes im Raum steht; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von der Strecke entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei, ein persönliches Erscheinen ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A12 Richtung Frankfurt (Oder) geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Strecken außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.

Kann eine Messung aus einem Blitzeranhänger überprüft werden?

Ja. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem Eichung, Aufstellung und Dokumentation der Messung, die Beschilderung des Tempolimits und die Fahreridentifizierung prüfen.

Weitere Messstellen: Landkreis Oder-Spree

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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