Auf der Bahnhofstraße in Tübingen wird in Richtung Höhe Hofladen Kilchberg mit einer festen Anlage die Geschwindigkeit gemessen; zulässig sind dort 50 km/h. Wer dort erfasst wurde, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid.
Welcher der beiden Briefe vorliegt, bestimmt die nächsten Schritte: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann, und zwar zunächst ohne Begründung. Beim Anhörungsbogen besteht noch kein Bescheid; Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache dagegen nicht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Bahnhofstraße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Tübingen |
| Fahrtrichtung | Höhe Hofladen Kilchberg |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 auf der Bahnhofstraße – worauf es bei der Einordnung ankommt
Von dem Wert, der bei der Messung angezeigt wird, wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Erst die Geschwindigkeit nach diesem Abzug ist für das Verfahren maßgeblich – gerade an der Grenze zur nächsten Stufe des Bußgeldkatalogs kann das den Unterschied machen.
Ebenso wichtig ist die Einordnung als innerorts oder außerorts. Bei Straßen außerhalb von Autobahnen richtet sich das nicht nach dem Zahlenwert des Tempolimits, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Innerorts fallen die Regelsätze bei derselben Überschreitung höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.
Welche Beschilderung an der konkreten Stelle gilt und ob sie korrekt aufgestellt und erkennbar war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Akte beurteilen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Wird ein Fahrzeughalter angeschrieben, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch gefahren ist. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für Halter, die Post erhalten. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Wer sich zur Sache nicht äußert, gilt deswegen nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden.
Ob eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt trägt, lässt sich erst beurteilen, wenn der Akteninhalt bekannt ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört dessen Auswertung dazu. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Zuordnung zum Fahrer.
Fristen, Fahrverbot und Probezeit
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – deshalb sollte das Zustellungsdatum früh notiert werden.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist für die Planung wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das jedoch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas zur Fahrereigenschaft schreiben?
Nein. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person; Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht nachteilig gewertet werden.
Gilt die Messung auf der Bahnhofstraße als innerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel, und nicht nach dem Zahlenwert des Tempolimits. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts die Regelsätze höher sind und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.
Weitere Messstellen auf der Bahnhofstraße in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 81 bei Rottenburg
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 9,4, Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 30,2, FR stadteinwärts
- Geblitzt in der Bahnhofstraße in Filderstadt, Richtung Sielmingen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.