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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Wolgaster Straße 41 in Greifswald, Richtung stadtauswärts

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Geblitzt in der Wolgaster Straße 41 in Greifswald, Richtung stadtauswärts

An der Wolgaster Straße 41 in Greifswald wird in Fahrtrichtung stadtauswärts mit einer festen Anlage die Geschwindigkeit gemessen; zulässig sind dort 30 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um die Frage, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und wer das Fahrzeug geführt hat.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen den Bescheid dagegen läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Wolgaster Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Greifswald
Fahrtrichtung stadtauswärts
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30 – warum hier schon kleine Differenzen zählen

Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist der Abstand zwischen einem reinen Verwarnungsfall und spürbaren Nebenfolgen gering. Maßgeblich ist nie der angezeigte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Ob Sie knapp unterhalb oder knapp oberhalb einer Stufe liegen, entscheidet deshalb manchmal nur ein einziger Stundenkilometer.

Zwei Schwellen sollten Sie kennen: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Liegt die Messstelle innerhalb der Ortstafel – was sich allein nach der Beschilderung richtet –, ist ein Fahrverbot bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Auch die Regelsätze fallen innerorts bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Prüfenswert ist daher nicht nur die Messung selbst, sondern auch, ob die Einordnung im Vorwurf zutrifft.

Feste Anlage: Was sich im Einzelfall überprüfen lässt

Dass an einer Stelle dauerhaft gemessen wird, bedeutet nicht, dass jedes Einzelergebnis ohne Weiteres verwertbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Dabei lassen sich unter anderem der Ablauf der konkreten Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person betrachten.

Gerade der letzte Punkt ist häufig entscheidend, wenn die Post an den Halter geht: Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halterinnen und Halter. Ergibt die Akteneinsicht keine Ansatzpunkte, ist das ebenfalls ein Ergebnis – dann lässt sich die weitere Entscheidung auf gesicherter Grundlage treffen, etwa ob in einem Ausnahmefall ein Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße in Betracht kommt, was vom Einzelfall abhängt, beispielsweise bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust.

Fristen, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig – eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Versäumung nicht selbst verschuldet war.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Handelt es sich um ein erstes Fahrverbot – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht folgen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; sicher entbehrlich ist eine Anreise damit allerdings nicht in jedem Fall. Falls Sie weiter von Greifswald entfernt wohnen, lohnt es sich, diesen Punkt früh anzusprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Wolgaster Straße bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Ab wann drohen bei Tempo 30 Punkte oder ein Fahrverbot?

Ein Punkt kommt ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug in Betracht, zwei Punkte, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Innerhalb der Ortstafel ist ein Fahrverbot bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen.

Lohnt sich Akteneinsicht, obwohl hier fest gemessen wird?

Ja, denn geprüft werden können unter anderem die konkrete Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Die Akteneinsicht kann über einen Anwalt schon vor einem Bußgeldbescheid beantragt werden.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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