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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 8 Düsseldorfer Straße in Köln-Stammheim

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Geblitzt auf der B 8 Düsseldorfer Straße in Köln-Stammheim

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 8 Düsseldorfer Straße in Köln-Stammheim erhalten? Dann geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon bevor ein Bescheid ergeht, und erst dann zeigt sich, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 8 Düsseldorfer Straße (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Köln-Stammheim
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Was die Beschilderung für die Höhe der Folgen bedeutet

Ob eine Bundesstraße an der betreffenden Stelle als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Gefühl beim Fahren und auch nicht aus dem Tempolimit, sondern aus der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Einordnung ist kein Detail am Rande: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen. Für Pkw gilt im Regelfall: innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.

Deshalb lohnt der Blick in die Akte gleich doppelt. Zu prüfen ist, welches Tempolimit für die Messstelle zugrunde gelegt wurde, worauf es sich stützt und ob die Beschilderung für Sie in Fahrtrichtung eindeutig erkennbar war. Hinzu kommt die Toleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und erst der Wert danach ist für die Einstufung des Vorwurfs maßgeblich. Gerade wenn Sie knapp an einer Schwelle liegen, kann sich daraus ein spürbarer Unterschied ergeben.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Viele Verfahren beginnen damit, dass die auf das Fahrzeug zugelassene Person angeschrieben wird. Zur Person müssen Sie Angaben machen – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für den angeschriebenen Halter.

Voreilige Angaben sind der häufigste vermeidbare Fehler. Ein Satz, der schnell hingeschrieben ist, klärt unter Umständen genau die Frage, die sonst offen geblieben wäre – etwa, wer gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich dessen Aussagekraft erst beurteilen, wenn man es gesehen hat. Sinnvoll ist daher, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und was Sie vortragen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann zudem von einem Fahrverbot abgesehen werden, wofür dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt von Köln wohnen: Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das allerdings nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 8 in Köln-Stammheim bekommen – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Zählt die Messstelle als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel, und nicht nach dem angezeigten Tempolimit. Welche Einordnung die Behörde zugrunde gelegt hat, ergibt sich aus der Akte und wirkt sich unmittelbar auf Regelsatz und Fahrverbotsschwelle aus.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen; die Begründung kann später nachgereicht werden. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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