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Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken

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Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken

An der A 1 bei Köln, km 408,7 in Fahrtrichtung Saarbrücken, gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Gemessen wurde hier mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, welcher Vorwurf konkret erhoben wird und welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – dieser Wert ist maßgeblich.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht gleich begründet werden – er hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung überprüft werden kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Köln
Fahrtrichtung Saarbrücken
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der Autobahn: Welche Folgen möglich sind

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts – die Staffelung bleibt aber deutlich: Je höher der vorwerfbare Wert, desto eher kommen neben der Geldbuße auch Punkte und ein Fahrverbot in Betracht.

Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen. Es ist ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Tempolimit von 80 km/h ist diese Schwelle rechnerisch schnell erreicht, weshalb sich ein genauer Blick auf den Messwert lohnt.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt werden, auch nur vorübergehend oder abschnittsweise. Ob die für Ihren Fall maßgebliche Beschilderung ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt war und sich aus der Akte nachvollziehbar ergibt, gehört zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden können.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird das Gerät für den Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Fahrzeugs beziehungsweise des Fahrers zur Messung nachvollziehen.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird immer eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch, ob die Grenze zu Punkten oder zu einem Fahrverbot überschritten wird. Liegt ein Messfoto in der Akte, kann außerdem geprüft werden, ob sich daraus tatsächlich ergibt, wer gefahren ist.

Bei Halterpost bleibt es dabei: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist entscheidend, ob es Ihr erstes ist. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, richtet sich nach dem Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Köln wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden – Vollmacht, Unterlagen und Kommunikation digital, Akteneinsicht und Stellungnahmen übernimmt die Verteidigung. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; das lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid zur A 1 bei Köln?

Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Gilt die Stelle auf der A 1 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind damit bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, Punkte und Fahrverbot bleiben aber je nach Höhe möglich.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie keine Angaben machen; verpflichtend sind nur Ihre Personalien. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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