Auf der Honschaftsstraße in Köln wurde in Höhe der Bushaltestelle mobil gemessen, die Fahrtrichtung wechselt dabei. Zulässig sind an dieser Stelle 30 km/h – bei einem so niedrigen Limit wirkt sich schon eine moderate Überschreitung deutlich auf die Folgen aus.
Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, kommt es zuerst darauf an, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Honschaftsstraße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Köln |
| Fahrtrichtung | Variabel (Höhe Bushaltestelle) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 30 km/h |
Tempo 30: Warum hier wenige km/h viel ausmachen
Bei einem Limit von 30 km/h ist die Schwelle, ab der ein Verstoß über eine reine Geldbuße hinausgeht, schnell erreicht. Maßgeblich ist nie der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt – deshalb lohnt sich der Blick darauf, welcher Wert im Bescheid tatsächlich als vorwerfbare Überschreitung ausgewiesen ist.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Regelsätze für innerorts oder außerorts gelten, richtet sich nicht nach der Höhe des Tempolimits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts liegen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Es kann sich daher lohnen, die Einordnung im Bescheid und die Beschilderung am Messort gemeinsam zu prüfen.
Mobile Messung mit dem PoliScan FM1 – was geprüft werden kann
Gemessen wurde an dieser Stelle mobil mit einem PoliScan FM1. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit einer Messung nicht nur vom Gerät selbst ab, sondern auch von den Umständen des konkreten Einsatzes. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des Geräts, die Beschilderung des Tempolimits und die Zuordnung der Messung zum Fahrer überprüfen.
Solange die Akte nicht vorliegt, sind belastbare Aussagen zum Einzelfall nicht möglich. Falls ein Messfoto in der Akte enthalten ist, gehört auch dazu, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zuverlässig erkennen lässt. Da die Messung hier in wechselnder Fahrtrichtung erfolgte, ist außerdem von Interesse, welcher Fahrtrichtung der Vorwurf zugeordnet wird und ob die dafür maßgebliche Beschilderung dazu passt.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Probezeit
Als Halterin oder Halter erhalten Sie häufig zuerst einen Anhörungsbogen. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf und zur Frage, wer gefahren ist, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Unbedachte Angaben lassen sich später dagegen kaum zurücknehmen.
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Stellschrauben: Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist reine Einzelfallfrage.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; das Verfahren lässt sich auch vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, falls Sie nicht in Köln wohnen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 31–40 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 101 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der Honschaftsstraße unterwegs – zählt die Stelle als innerorts?
Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach dem Tempolimit von 30 km/h. Welche Einordnung die Behörde vorgenommen hat, ergibt sich aus dem Bescheid und lässt sich über die Akte nachvollziehen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Personalien; zur Sache und damit zur Fahrerfrage müssen Sie keine Angaben machen. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Weitere Messstellen: Köln
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf dem Europaring in Köln, Richtung Straßburger Platz
- Geblitzt auf dem Auenweg in Köln, Richtung Köln (Mülheim / Deutz)
- Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken
- Geblitzt auf der Merheimer Straße in Köln, Richtung Bergstraße
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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