Auf dem Auenweg in Köln wird die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Köln (Mülheim / Deutz) durch eine fest installierte Anlage überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 30 km/h. Wer hier gemessen wurde, erhält üblicherweise zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist zuerst die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Auenweg (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Köln |
| Fahrtrichtung | FR Köln (Mülheim / Deutz) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan Speed (4R) |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 30 km/h |
Tempo 30: Warum hier schon geringe Überschreitungen ins Gewicht fallen
Bei einem Limit von 30 km/h ist der Abstand zwischen „etwas zu schnell“ und einer empfindlichen Rechtsfolge klein. Maßgeblich ist nie der rohe Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen, erst der verbleibende Wert wird dem Verfahren zugrunde gelegt. Ein Blick auf diese Berechnung lohnt sich daher immer, besonders wenn Ihr Wert knapp über einer Stufengrenze liegt.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob die Regelsätze der Tabelle für innerorts oder für außerorts gelten, richtet sich nicht nach der Höhe des Limits, sondern nach der Beschilderung – konkret danach, ob die Messstelle innerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Welche Beschilderung an dieser Stelle tatsächlich gilt und wie sie eingerichtet ist, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Feste Anlage – und trotzdem prüfbar
Dass die Messung von einer stationären Anlage stammt, bedeutet nicht, dass der Vorwurf ungeprüft hingenommen werden muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, auf der das Tempolimit beruht, sowie die Frage, ob die Fahrereigenschaft dem Betroffenen zugeordnet werden kann.
Gerade der letzte Punkt spielt bei Post an den Fahrzeughalter eine Rolle. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, ist der Halter nicht automatisch der Fahrer. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen können das Verfahren in eine Richtung lenken, die sich später kaum korrigieren lässt. Sinnvoll ist deshalb, zuerst den Akteninhalt zu kennen und anschließend zu entscheiden, was gesagt wird. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich bewerten lassen.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Gestaltung wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, hängt von den Umständen des Einzelfalls und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – diese Folgen knüpfen also allein an die Rechtskraft an.
Falls Sie nicht in Köln oder der Umgebung wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Abstimmung laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 31–40 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 101 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf dem Auenweg gilt Tempo 30 – gelten dann automatisch die höheren innerörtlichen Bußgeldsätze?
Nicht automatisch. Ob die Werte für innerorts oder außerorts anzuwenden sind, entscheidet die Beschilderung, also die Lage der Messstelle im Verhältnis zur Ortstafel, nicht die Höhe des Tempolimits.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in Richtung Mülheim / Deutz erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Beweis gegen Sie verwendet oder Ihnen nachteilig angerechnet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung der Messung und der Beschilderung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Weitere Messstellen: Köln
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf dem Europaring in Köln, Richtung Straßburger Platz
- Geblitzt auf der Honschaftsstraße in Köln, Höhe Bushaltestelle
- Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken
- Geblitzt auf der Merheimer Straße in Köln, Richtung Bergstraße
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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