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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Merheimer Straße in Köln, Richtung Bergstraße

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Geblitzt auf der Merheimer Straße in Köln, Richtung Bergstraße

Sie sind auf der Merheimer Straße in Köln in Fahrtrichtung Bergstraße gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und beide sollten Sie nicht ungeprüft beiseitelegen.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt. Ein Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch angreifen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Danach kann über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Merheimer Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Köln
Fahrtrichtung Bergstraße
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unterscheiden

Der Anhörungsbogen dient dazu, Ihnen den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben über Ihre Person – also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Was den Vorwurf selbst betrifft, besteht keine Pflicht zur Stellungnahme. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Eine vorschnelle Schilderung der Fahrt kann umgekehrt Lücken schließen, die sonst offen geblieben wären.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Sie beginnt nicht mit dem Datum des Bescheids und nicht mit dem Tag, an dem Sie den Brief lesen, sondern mit der Zustellung – der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk sollte daher aufbewahrt werden. Der Einspruch wahrt zunächst nur die Frist; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt, sobald die Akte vorliegt. Geprüft werden können dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zuzuordnen sind. Falls ein Messfoto in der Akte ist, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Innerorts oder außerorts – warum die Einordnung zählt

Für die Höhe der Folgen macht es einen Unterschied, ob eine Stelle als innerorts oder als außerorts gilt. Maßgeblich ist dafür nicht das Gefühl beim Fahren, sondern die Beschilderung, konkret die Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Zur Merheimer Straße in Richtung Bergstraße sollte deshalb anhand der Akte nachvollzogen werden, von welcher Einordnung und von welcher zulässigen Geschwindigkeit die Behörde ausgeht und ob die entsprechende Beschilderung für Ihre Fahrtrichtung erkennbar und gültig aufgestellt war.

Ein zweiter Punkt betrifft den Wert, mit dem gerechnet wird: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen, und erst der Wert danach ist für den Vorwurf maßgeblich. Gerade in der Nähe der Schwellen, an denen Punkte oder ein Regelfahrverbot einsetzen, lohnt ein genauer Blick auf diese Rechnung.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall und muss belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in Köln oder der Umgebung wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen dabei über die Kanzlei. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Deckungsanfrage vor dem Einspruch schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der Merheimer Straße in Köln geblitzt worden – muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zum Vorwurf nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden und bedeutet nicht, dass der Vorwurf damit feststeht.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt nach Akteneinsicht.

Spielt es eine Rolle, ob die Stelle als innerorts gilt?

Ja, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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