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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf dem Europaring in Köln, Richtung Straßburger Platz

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Geblitzt auf dem Europaring in Köln, Richtung Straßburger Platz

Auf dem Europaring in Köln wird in Fahrtrichtung Straßburger Platz mit einer festen Messanlage die Geschwindigkeit überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 30 km/h. Wenn Sie hier gemessen wurden, folgt in der Regel zunächst Post an den Fahrzeughalter – ein Anhörungsbogen oder später ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Erst über die Akte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Europaring (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Köln
Fahrtrichtung FR Straßburger Platz
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät TraffiStar S350 (TraffiTower)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30 – kleine Differenzen, große Wirkung

Bei einem Limit von 30 km/h liegen die Stufen des Bußgeldkatalogs dicht beieinander. Maßgeblich ist nie der Rohwert der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Genau diese Differenz entscheidet häufig darüber, in welche Stufe ein Fall fällt – und damit auch, ob es bei einer Geldbuße bleibt.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Bei einem niedrigen Limit ist diese Schwelle rechnerisch schneller erreicht als bei höheren Begrenzungen. Deshalb lohnt es sich, den vorgeworfenen Wert nicht einfach hinzunehmen, sondern nachvollziehen zu lassen, wie er zustande gekommen ist.

Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – nicht nach dem angeordneten Tempolimit. Das ist keine Formalie: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Auch diese Einordnung gehört damit zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.

Was sich bei einer festen Anlage überprüfen lässt

Dass an dieser Stelle fest gemessen wird, bedeutet nicht, dass jede einzelne Messung ohne Weiteres verwertbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung, auf der die angeordnete Geschwindigkeit beruht, und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Bei der Fahrerfrage gilt: Der Anhörungsbogen verlangt Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen schaffen dagegen oft erst die Grundlage, die der Behörde noch fehlte. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann auch dieses Teil der Prüfung sein.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Zeitpunkt oft genauso wichtig wie die nach dem Ob. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret bedroht ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in Köln oder der Umgebung wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Akteneinsicht und Schriftverkehr über den Anwalt. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf dem Europaring gilt Tempo 30 – ab wann bekomme ich Punkte?

Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab einer Überschreitung von 21 km/h, gerechnet nach Abzug der Messtoleranz. Es ist ein Punkt, bei einer Stufe mit Regelfahrverbot sind es zwei.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall in Richtung Straßburger Platz ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn hier fest gemessen wird?

Auch bei einer festen Messanlage lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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