Auf der Broichstraße (L 286n) in Köln wird die Geschwindigkeit mobil mit einem Messgerät des Typs PoliScan FM1 überwacht; als Tempolimit sind 50 km/h angegeben, die Messung erfolgt in variabler Richtung. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – nicht um eine feststehende Tatsache.
Zwei Dinge sind jetzt wichtig: die Frist und die Prüfung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen, ohne dass Ihnen das zum Nachteil gereicht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Broichstraße (L 286n) (Landesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Köln |
| Fahrtrichtung | Variabel |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Mobile Messung bei Tempo 50: Was sich überprüfen lässt
Mobile Messungen finden nicht an einer dauerhaft eingerichteten Anlage statt, sondern an wechselnden Positionen. Dass hier in variabler Richtung gemessen wird, bedeutet, dass beide Fahrtrichtungen betroffen sein können. Für Ihre Verteidigung ist deshalb interessant, welche Unterlagen die Akte zum konkreten Einsatz enthält.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar bereits, bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, auf der das angeführte Limit beruht, sowie die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zuverlässig zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, wird auch dieses ausgewertet.
Wichtig ist außerdem der maßgebliche Geschwindigkeitswert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert entscheidet darüber, welche Rechtsfolgen überhaupt im Raum stehen. Ob eine Straße nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen (bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h).
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt ein genauer Blick auf Ihre persönliche Situation: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz in Gefahr gerät. Bleibt es beim Fahrverbot und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann zählt jeder Tag der Einspruchsfrist.
Halterpost, Fristen und der weitere Weg
Angeschrieben wird zunächst häufig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten – der Grundsatz, dass niemand zur eigenen Beschuldigung verpflichtet ist, gilt hier ebenso. Was im Einzelfall sinnvoll ist, sollte allerdings vor einer Reaktion geklärt werden.
Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und ein großer Teil des Verfahrens lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht zwingend, aber auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Falls Sie weiter entfernt von Köln wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine kurze Deckungsanfrage klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Was bedeutet „Richtung variabel“ für meinen Fall?
Es bedeutet lediglich, dass an dieser Stelle in wechselnder Fahrtrichtung gemessen wird. Für Ihr Verfahren zählt allein, was die Akte zu Ihrer konkreten Messung ausweist.</p>
Gilt die Broichstraße als innerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Die Einordnung wirkt sich unmittelbar auf Regelsatz und Fahrverbotsgrenze aus und wird bei der Akteneinsicht mitgeprüft.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden; ob und was Sie schreiben, sollten Sie vorher klären lassen.
Weitere Messstellen: Köln
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf dem Europaring in Köln, Richtung Straßburger Platz
- Geblitzt auf dem Auenweg in Köln, Richtung Köln (Mülheim / Deutz)
- Geblitzt auf der Honschaftsstraße in Köln, Höhe Bushaltestelle
- Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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