An dieser Stelle der A 2 bei Ingersleben/Eimersleben in Fahrtrichtung Berlin wurde mobil die Geschwindigkeit gemessen; zulässig waren 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Dinge: welcher Wert Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen wird und welche Folgen daran hängen.
Wichtig ist die Reihenfolge. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung – dort sind nur Ihre Personalien anzugeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, der noch nicht begründet werden muss. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 2 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Ingersleben, Eimersleben |
| Fahrtrichtung | Berlin |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf einer Autobahn: Warum der Wert entscheidend ist
Autobahnen behandelt der Bußgeldkatalog einheitlich als außerorts. Das bedeutet: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerorts. Gleichzeitig wirkt sich auf einer Strecke mit 80 km/h jede Überschreitung schneller aus als bei höheren Limits, weil die Sanktionen in Stufen nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt sind.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert danach – er entscheidet, in welche Stufe Ihr Fall fällt und ob Punkte oder ein Regelfahrverbot überhaupt im Raum stehen. Prüfen Sie deshalb im Bescheid, ob dort der vorwerfbare Wert nach Toleranzabzug ausgewiesen ist.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein. Ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung Berlin an der betroffenen Stelle ordnungsgemäß und für Sie erkennbar aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich erst anhand der Akte beurteilen lassen.
Mobile Messung: Was sich über die Akteneinsicht klären lässt
Gemessen wurde hier mobil. Bei einer mobilen Messung ist die Dokumentation der konkreten Messsituation besonders wichtig, denn sie ist nicht dauerhaft gleich, sondern hängt vom jeweiligen Einsatz ab. Über einen Verteidiger kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden unter anderem der Messvorgang, der gültige Eichnachweis, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.
Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post als Fahrzeughalter bei Ihnen ankommt, das Fahrzeug aber von mehreren Personen genutzt wird. Falls ein Messfoto vorliegt, kann geprüft werden, was es hergibt. Sie müssen sich zur Fahrerfrage nicht äußern – Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gewertet werden und nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wenn die persönlichen Folgen außergewöhnlich schwer wiegen, etwa bei einem konkret drohenden Arbeitsplatzverlust; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von hier wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Akteneinsicht über die Kanzlei. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 2 galten hier 80 km/h – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig davon, welches Tempolimit ausgeschildert ist. Die Regelsätze sind daher bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Fahrerfrage schweigen, darf Ihnen das nicht als Nachteil ausgelegt werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt danach über die Akteneinsicht.
Weitere Messstellen auf der A 2 in Sachsen-Anhalt
- Geblitzt auf der A 2 bei Schackensleben (km 104,100), Richtung Hannover
- Geblitzt auf der A 2 bei Hohe Börde, km 100,5, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 2 bei Barleben, km 86,760, Richtung Hannover
- Geblitzt auf der A14 bei Colbitz, Höhe Abfahrt B189, Richtung Magdeburg
- Geblitzt auf der A 2 bei Magdeburg, Fahrtrichtung Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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