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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 bei Schackensleben (km 104,100), Richtung Hannover

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Geblitzt auf der A 2 bei Schackensleben (km 104,100), Richtung Hannover

An der A 2 bei Schackensleben, km 104,100, Fahrtrichtung Hannover, wurde mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort erfasst wurde, erhält meist zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht durch einen Anwalt lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Bis dahin gilt: Fristen sichern, nichts vorschnell zur Sache erklären.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schackensleben
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

100 km/h auf der Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das bedeutet, dass bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze angesetzt werden als innerorts. Die Staffelung bleibt aber spürbar: Je weiter der Wert über der zulässigen Geschwindigkeit liegt, desto höher fallen die Folgen aus.

Maßgeblich ist nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen entscheidet dieser Abzug darüber, welcher Bereich des Bußgeldkatalogs überhaupt herangezogen wird. Ein Blick auf die Berechnung im Bescheid lohnt sich deshalb immer.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Tempolimit und Beschilderung auf der Autobahn

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung. Sie können dauerhaft angeordnet sein, aber auch zeitlich befristet oder abschnittsweise gelten, und sie können sich stufenweise ändern. Für das Verfahren ist deshalb nicht nur die Messung selbst relevant, sondern auch, welches Limit im Zeitpunkt der Messung an der betreffenden Stelle in Fahrtrichtung Hannover tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß angezeigt war.

Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können unter anderem die Messunterlagen, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf zutreffend als Fahrer zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen gemacht werden. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht nachteilig gewertet werden. Voreilige Formulierungen wie „ich bin wohl zu schnell gewesen“ verschenken dagegen Prüfungsspielraum.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Reihenfolge wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Falls Sie weiter entfernt von Schackensleben wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Einspruch benötigen keinen persönlichen Termin vor Ort. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 2 bei Schackensleben mit einem mobilen Blitzer gemessen – gilt hier innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind daher niedriger als bei einer gleich hohen Überschreitung innerhalb einer Ortschaft.</antwort>

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, weshalb es sinnvoll sein kann, zunächst Akteneinsicht abzuwarten.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich – sie kann nach Einsicht in die Akte nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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