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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 bei Barleben, km 86,760, Richtung Hannover

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Geblitzt auf der A 2 bei Barleben, km 86,760, Richtung Hannover

An der A 2 bei Barleben wird bei Kilometer 86,760 in Fahrtrichtung Hannover mit einer stationären Anlage die Geschwindigkeit überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich. Damit bleibt das Verfahren offen, und über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Barleben
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Stationäre Anlage
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn – was die Beschilderung bedeutet

Auf der A 2 in Richtung Hannover gilt an dieser Stelle ein Limit von 100 km/h. Tempolimits auf Autobahnen werden durch Verkehrszeichen festgelegt, wobei sowohl dauerhafte als auch zeitlich befristete Anordnungen möglich sind. Für den Vorwurf ist entscheidend, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich wirksam beschildert war – und ob die Zeichen so aufgestellt waren, dass sie für Vorbeifahrende ohne Weiteres erkennbar sind. Diese Frage lässt sich seriös erst beantworten, wenn die Akte vorliegt.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob es bei einer reinen Geldbuße bleibt oder ob Punkte und ein Fahrverbot in Betracht kommen.

Stationäre Messung: was sich überprüfen lässt

An der Messstelle bei Barleben arbeitet eine stationäre Anlage des Typs Traffistar S 330. Auch eine fest installierte Anlage liefert keine automatisch unangreifbaren Werte. Überprüfbar sind unter anderem die gültige Eichung, die Einhaltung der Vorgaben für Aufbau und Betrieb des Geräts, die Bedienung und Auswertung sowie die Beschilderung in Fahrtrichtung Hannover. Ebenso ist zu klären, ob der Fahrer eindeutig zuzuordnen ist – denn geahndet wird nicht der Halter als solcher, sondern derjenige, der gefahren ist.

Diese Punkte lassen sich nur anhand der vollständigen Verfahrensakte beurteilen, einschließlich der Messunterlagen. Ein fristgerechter Einspruch hält das Verfahren dafür offen; die inhaltliche Begründung kann danach folgen. Falls Sie nicht in der Nähe von Barleben wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, Schriftverkehr und Akteneinsicht laufen über den Anwalt. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig übernommen.

Anhörungsbogen, Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen lassen sich später kaum zurücknehmen.

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dafür wird die Geldbuße erhöht, und ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell darf ich auf der A 2 bei Barleben in Richtung Hannover fahren?

An der Messstelle bei Kilometer 86,760 in Fahrtrichtung Hannover gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Maßgeblich ist immer die Beschilderung, die zum Zeitpunkt der Fahrt wirksam war.

Zählt die Messung als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung damit niedriger als bei einem vergleichbaren Verstoß innerhalb einer Ortschaft.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn eine feste Anlage gemessen hat?

Auch eine stationäre Anlage liefert keine unangreifbaren Werte. Eichung, Betrieb und Auswertung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer lassen sich nach Akteneinsicht prüfen – dafür ist die Zweiwochenfrist für den Einspruch zu beachten.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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