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Geblitzt auf der A14 bei Colbitz, Höhe Abfahrt B189, Richtung Magdeburg

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Geblitzt auf der A14 bei Colbitz, Höhe Abfahrt B189, Richtung Magdeburg

An dieser Stelle der A 14 in Fahrtrichtung Magdeburg, Höhe Abfahrt B189 bei Colbitz, wurde die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger und dem Messgerät Poliscan FM1 erfasst. Zulässig sind hier 60 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem die Zeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid – Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 14 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Colbitz, Höhe Abfahrt B189
Fahrtrichtung Magdeburg
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf der A 14 – warum die Beschilderung zählt

Für diese Stelle gilt eine Begrenzung auf 60 km/h. Auf Autobahnen werden Tempolimits durch Verkehrszeichen angeordnet; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend geschehen. Für das Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass die für die Messstelle maßgebliche Beschilderung tatsächlich wirksam angeordnet, richtig aufgestellt und für Vorbeifahrende erkennbar war. Ob das der Fall ist, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern erst aus der Akte, zu der unter anderem Unterlagen zur Beschilderung gehören können.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsanktion aus, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Ein niedriges Limit wie 60 km/h führt allerdings dazu, dass auch scheinbar moderate Fahrfehler schnell in höhere Stufen rutschen – deshalb lohnt der Blick auf den Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Maßgeblich ist nur dieser Wert, nicht die ursprünglich angezeigte Geschwindigkeit.

Messung per Blitzeranhänger: was überprüft werden kann

Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger, in dem das Gerät Poliscan FM1 zum Einsatz kam. Auch ein standardisiertes Messverfahren entlastet die Behörde nicht davon, die Voraussetzungen einzuhalten. Prüfen lassen sich insbesondere die Gültigkeit der Eichung, die Dokumentation des Messvorgangs und die Frage, ob die ermittelte Geschwindigkeit dem Fahrzeug und dem Fahrer zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Gerade der letzte Punkt ist häufig entscheidend. Post der Behörde erreicht zunächst die Halteranschrift, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Falls ein Messfoto vorliegt, kann über die Akteneinsicht geklärt werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Angaben zur Person hingegen sind verpflichtend.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss sorgfältig dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Colbitz wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Anreisen sind für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Welches Tempolimit gilt an der Messstelle auf der A 14 bei Colbitz?

An dieser Stelle in Richtung Magdeburg sind 60 km/h zulässig. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Sanktion ist erst der Wert danach.

Zählt die A 14 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen; aus dem Schweigen darf kein Nachteil abgeleitet werden.

Weitere Messstellen auf der A 14 in Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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