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Geblitzt auf der Humboldtstraße in Köln – Blitzeranhänger, Tempo 30

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Geblitzt auf der Humboldtstraße in Köln – Blitzeranhänger, Tempo 30

An der Humboldtstraße in Köln wird beidseitig (Nähe Kirche) mit einem Blitzeranhänger gemessen, eingesetzt wird dabei das Messgerät PoliScan FM1. Zulässig sind an dieser Stelle 30 km/h – bei diesem niedrigen Limit fällt eine Überschreitung schnell in einen Bereich, in dem es nicht mehr nur um eine geringe Geldbuße geht.

Liegt bereits Post vor, kommt es zunächst darauf an, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße Humboldtstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Köln
Fahrtrichtung Beidseitig (Nähe Kirche)
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Messung mit dem Blitzeranhänger an der Humboldtstraße

Beim Blitzeranhänger handelt es sich um eine semistationäre Messung: Das Gerät steht in einem Anhänger, der abgestellt und nach einiger Zeit wieder versetzt werden kann. Für die rechtliche Bewertung ändert das nichts – die Vorwurfshöhe richtet sich nach dem Wert, der nach Abzug der Messtoleranz von der gemessenen Geschwindigkeit übrig bleibt. Genau dieser Wert entscheidet, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Prüfen lässt sich ein solcher Vorwurf nur mit den Unterlagen aus der Akte. Dazu gehören insbesondere der Eichnachweis für das eingesetzte Gerät, die Schulung der Bedienung, die Dokumentation des Messvorgangs und die Beschilderung, aus der sich das an dieser Stelle geltende Tempo 30 ergibt. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zusätzlich von Interesse, ob sich daraus tatsächlich zuordnen lässt, wer gefahren ist. All das lässt sich über einen Anwalt einsehen; der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss dabei nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Tempo 30: ab wann Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen

Bei einer Begrenzung auf 30 km/h ist die Schwelle, ab der ein Verstoß über eine reine Geldbuße hinausgeht, rasch erreicht. Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ob es dabei um die Regelsätze für innerorts oder außerorts geht, richtet sich nicht nach der Höhe des Limits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – Urlaub oder ruhigere Wochen lassen sich so einplanen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Anhörungsbogen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, engen den eigenen Spielraum dagegen oft unnötig ein.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – bis zur Rechtskraft ist das nicht der Fall. Falls Sie nicht in Köln oder der Umgebung wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen; die Korrespondenz läuft über die Kanzlei. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig, eine Deckungsanfrage lohnt sich daher früh.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ist ein Blitzeranhänger an der Humboldtstraße überhaupt zulässig?

Semistationäre Messungen aus einem Anhänger sind grundsätzlich möglich. Entscheidend ist im Einzelfall, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht und bedient wurde und ob die Beschilderung mit Tempo 30 korrekt war – das lässt sich über die Akte prüfen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich mich zur Fahrereigenschaft äußern?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich; sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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