In der Bahnhofstraße in Filderstadt wird in Fahrtrichtung Sielmingen mit einem Messanhänger die Geschwindigkeit überwacht; zulässig sind dort 30 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – dieser muss nicht sofort begründet werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon bevor ein Bescheid ergeht, und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Bahnhofstraße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Filderstadt |
| Fahrtrichtung | Sielmingen |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 30 km/h |
Tempo 30: Warum hier schon geringe Überschreitungen Folgen haben
Bei einem Limit von 30 km/h verschiebt sich der Abstand zwischen den Stufen des Bußgeldkatalogs für das Gefühl vieler Fahrer: Was wie eine kleine Unachtsamkeit wirkt, kann prozentual eine erhebliche Überschreitung sein. Maßgeblich ist dabei nie der auf dem Display abgelesene Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, welche Stufe greift.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob ein Fahrverbot im Raum steht, hängt davon ab, ob die Stelle nach der Beschilderung – also nach der Ortstafel – als innerorts oder außerorts einzuordnen ist: Innerorts ist ein Fahrverbot im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Auch die Regelsätze fallen innerorts bei gleicher Überschreitung höher aus. Welche Einordnung für die Bahnhofstraße in Richtung Sielmingen gilt, lässt sich anhand der Akte und der Beschilderung vor Ort nachvollziehen.
Messanhänger: Welche Punkte sich überprüfen lassen
Gemessen wird an dieser Stelle aus einem Blitzeranhänger heraus. Für die Verteidigung bedeutet das: Neben dem Messwert selbst kommen die üblichen Prüfpunkte eines Bußgeldverfahrens in Betracht – gültige Eichung, die Dokumentation der Messung, die Beschilderung, die für die vorgeworfene Geschwindigkeit maßgeblich ist, und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört dessen Auswertung dazu.
Diese Punkte lassen sich seriös erst beurteilen, wenn die Akte vorliegt. Akteneinsicht kann über einen Anwalt beantragt werden, und zwar nicht erst nach einem Einspruch. Bis dahin gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Das betrifft auch Halter, die angeschrieben werden; niemand muss sich selbst belasten.
Fristen, Probezeit und ein mögliches Fahrverbot
Läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Deshalb sollte die Entscheidung über den Einspruch nicht aufgeschoben werden – begründen lässt er sich später, wenn der Akteninhalt bekannt ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; das hängt vom Einzelfall ab.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Filderstadt wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall erforderlich – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 31–40 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 101 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in der Bahnhofstraße bekommen – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden; ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Gelten bei Tempo 30 in der Bahnhofstraße die innerörtlichen Sätze?
Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Limits. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Messwert knapp über einer Stufe liegt?
Gerade dann kann es auf Details ankommen, denn maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Fahrerzuordnung prüfen; der Einspruch selbst muss binnen zwei Wochen ab Zustellung erfolgen, die Begründung kann nachgereicht werden.
Weitere Messstellen: Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der B 10 in Esslingen, Höhe Schilderbrücke Sirnau, Richtung Göppingen
- Geblitzt auf der A 8 bei Leinfelden-Echterdingen, Richtung Stuttgart (km 198,420)
- Geblitzt auf der B 54 bei Konstanz
- Geblitzt auf der B 53 bei Villingen-Schwenningen
- Geblitzt auf der B 27 nahe der Ausfahrt Stuttgart-Degerloch, Fahrtrichtung stadteinwärts
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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