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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Leinfelden-Echterdingen, Richtung Stuttgart (km 198,420)

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Geblitzt auf der A 8 bei Leinfelden-Echterdingen, Richtung Stuttgart (km 198,420)

Auf der A 8 bei Leinfelden-Echterdingen wurde an der Stelle km 198,420 in Fahrtrichtung Stuttgart die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind dort 120 km/h, gemessen wurde aus einem Blitzeranhänger. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt vor – Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – und welcher Wert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten?

Bei einem Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch; begründen müssen Sie ihn in diesem Schritt noch nicht. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe der Akte tatsächlich tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Leinfelden-Echterdingen
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempolimit 120 und die Beschilderung auf der Autobahn

Die A 8 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog damit als außerorts – das ist unabhängig davon, dass die Messstelle einer Stadt zugeordnet ist. Für Sie ist das günstiger als eine innerörtliche Einordnung: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Maßgeblich ist nicht der angezeigte, sondern der um die Messtoleranz verminderte Wert. Ob Sie in der Nähe der 21-km/h-Schwelle liegen, entscheidet deshalb oft erst die Akte. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung, und zwar auch aus vorübergehend angeordneten Zeichen. Genau deshalb gehört zur Prüfung eines Vorwurfs die Frage, ob das behauptete Limit an der Messstelle für Ihre Fahrtrichtung wirksam und nachvollziehbar angekündigt war. Diese Unterlagen sind Teil der Akte und lassen sich anfordern.

Messung aus dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Gemessen wurde hier aus einem Blitzeranhänger. Eine solche Messung ist nicht an einen festen Standort gebunden, und daraus ergeben sich eigene Prüfpunkte: die Aufstellung und Ausrichtung an der konkreten Stelle, das Messprotokoll, die Schulungs- und Bedienungsunterlagen sowie die gültige Eichung des eingesetzten Geräts.

Hinzu kommen die üblichen Punkte jedes Geschwindigkeitsverfahrens: die Zuordnung des Fahrzeugs und – wichtiger – die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Ohne Akteneinsicht bleibt all das Spekulation, weshalb die Reihenfolge lautet: Frist sichern, Akte anfordern, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gelesen und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen schaffen dagegen häufig erst die Beweise, die in der Akte noch fehlen.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, kommt es auf die Umstände an. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Ihrem Fall tragfähig ist, hängt allein vom Einzelfall und von belegbaren Folgen ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Erst die Rechtskraft löst diese Folgen aus – deshalb lohnt die Prüfung hier besonders.

Falls Sie weiter von Leinfelden-Echterdingen entfernt wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Der Kontakt und die gesamte Bearbeitung lassen sich vollständig aus der Ferne abwickeln. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messstelle auf der A 8 als innerorts, weil sie Leinfelden-Echterdingen zugeordnet ist?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig von der Ortszuordnung der Messstelle. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Ist der im Bescheid genannte Wert schon der maßgebliche?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Ob er über oder unter Schwellen wie 21 km/h liegt, ergibt sich aus den Angaben in der Akte.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen Ihre Personalien angeben, Angaben zur Sache aber nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht nachteilig gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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