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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A8 bei Ulm-West, km 255,6, Richtung München

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Geblitzt auf der A8 bei Ulm-West, km 255,6, Richtung München

Auf der A8 bei Ulm-West wurde in Fahrtrichtung München bei km 255,6 mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wer dort schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beidem: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zu äußern. Erst gegen den Bußgeldbescheid läuft eine Frist – zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, der nicht sofort begründet werden muss. Innerhalb dieser Zeit kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ulm-West
Fahrtrichtung München
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A8 – wie der Vorwurf zustande kommt

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Maßgeblich für den Vorwurf ist, welches Limit für die gefahrene Richtung und den Fahrstreifen im Moment der Messung galt und ob die Schilder für Vorbeifahrende erkennbar waren. Genau das gehört zu den Punkten, die sich nur anhand der Verfahrensakte nachvollziehen lassen – die Angaben im Bescheid selbst sind dafür oft zu knapp.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist für die Einordnung entscheidend. Da die A8 als Autobahn im Bußgeldkatalog außerorts bewertet wird, gelten bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze als innerorts. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Ortstafel; bei Autobahnen stellt sich diese Frage nicht.

Bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed kommt es unter anderem darauf an, ob das Gerät geeicht war, ob die Bedienvorgaben eingehalten wurden und ob sich die Messung eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lässt. Diese Prüfung setzt die vollständigen Messunterlagen voraus, die über Akteneinsicht angefordert werden können.

Punkte, Fahrverbot und was im Einzelfall möglich ist

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ein Fahrverbot ist damit nicht in jedem Fall unausweichlich: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Bleibt es bei einem Fahrverbot und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn selbst wählen: innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft. Das lässt Raum, das Verbot in Urlaubs- oder ruhigere Zeiten zu legen.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen. Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange die Sache nicht rechtskräftig ist, treten diese Folgen nicht ein.

Post an den Halter, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Behördenpost geht zunächst an den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen in eigenen Worten schaffen dagegen häufig Tatsachen, die später kaum noch zu korrigieren sind.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich anhand der Akteneinsicht klären, ob die Person darauf überhaupt zuverlässig erkennbar ist und ob die Zuordnung zum Fahrer schlüssig begründet wird.

Falls Sie weiter von Ulm entfernt wohnen und die A8 nur auf der Durchreise Richtung München genutzt haben, muss das kein Hindernis sein: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und damit aus der Ferne führen. Unterlagen können Sie digital übermitteln, die Kommunikation mit der Behörde übernimmt der Verteidiger. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist läuft.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A8 bei Ulm-West galten 120 km/h – wird die Toleranz abgezogen?

Ja, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug.

Zählt die Messung auf der A8 als innerorts, weil sie im Bereich von Ulm liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet, unabhängig davon, in der Nähe welcher Stadt gemessen wurde. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich zum Vorfall Stellung nehmen?

Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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