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Geblitzt auf der B 10 auf Höhe des Ortsschilds Ulm-Lehr, Richtung Ulm

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Geblitzt auf der B 10 auf Höhe des Ortsschilds Ulm-Lehr, Richtung Ulm

Auf der B 10 auf Höhe des Ortsschilds Ulm-Lehr in Fahrtrichtung Ulm wurde mit einem Blitzeranhänger gemessen; zulässig sind hier 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht in der Akte, und wie belastbar ist der vorgeworfene Wert?

Wichtig ist der Blick auf die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich zu begründen. Liegt erst ein Anhörungsbogen vor, ist noch keine Entscheidung gefallen: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 10 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Ulm-Lehr (Höhe Ortsschild), Ulm
Fahrtrichtung Ulm
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der B 10 – wie sich Überschreitungen auswirken

Maßgeblich ist nie der Wert, der im ersten Moment angezeigt oder notiert wird. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die Bewertung des Vorwurfs entscheidend. Gerade wenn Sie knapp an einer Stufengrenze liegen, kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei völlig verschiedenen Rechtsfolgen bedeuten.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – und diese Einordnung hat Gewicht: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist im Regelfall früher vorgesehen (Pkw: innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung). Bei einem Vorwurf auf Höhe eines Ortsschilds lohnt deshalb ein genauer Blick darauf, welchem Bereich die Messung zugeordnet wurde und wie die Beschilderung an der Messstelle tatsächlich ausgestaltet und dokumentiert ist.

Messung aus dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Ein Blitzeranhänger ist eine vorübergehend aufgestellte Messeinrichtung. Auch hier gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung: Das Gerät muss gültig geeicht und entsprechend den Vorgaben verwendet worden sein, die Auswertung muss nachvollziehbar sein, und der Vorwurf muss gerade Ihnen als Fahrer zugeordnet werden können.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Fahrerzuordnung überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, wird auch dieses ausgewertet. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht hat oder ob es eher darum geht, die Rechtsfolgen zu begrenzen.

Falls Sie als Halter angeschrieben werden, gilt ebenfalls: Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, sich selbst belasten müssen Sie nicht.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; viel läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Ulm entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren daher in großen Teilen aus der Ferne führen. Verstreicht die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der B 10 bei Ulm-Lehr gilt 80 km/h – wird dort innerorts oder außerorts gerechnet?

Das richtet sich nicht nach dem Tempolimit, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Weil die Einordnung über Regelsatz, Punkte und die Fahrverbotsschwelle entscheidet, sollte anhand der Akte geprüft werden, welchem Bereich die Messung zugeordnet wurde.

Kann eine Messung aus einem Blitzeranhänger angegriffen werden?

Auch bei einem Blitzeranhänger müssen Eichung, ordnungsgemäße Verwendung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer stimmen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen und genau das überprüft werden.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der B 10 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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