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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 in Köln, Höhe Abfahrt B8

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Geblitzt auf der A 4 in Köln, Höhe Abfahrt B8

Sie wurden auf der A 4 in Köln, Höhe Abfahrt B8 geblitzt und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: einzuordnen, welches Schreiben Ihnen vorliegt, und die Frist im Blick zu behalten. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Aufforderung der Verfolgungsbehörde, sich zum Vorwurf zu äußern.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann nachgeschoben werden, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Köln, Höhe Abfahrt B8
Bundesland Nordrhein-Westfalen

A 4 bei Köln: Autobahn zählt als außerorts

Für die Einordnung des Vorwurfs ist entscheidend, ob die Überschreitung innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet oder auch nur vorübergehend aufgestellt sein. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Zum Vorwurf gehört nicht nur die gemessene Geschwindigkeit, sondern auch die Frage, ob die behauptete Begrenzung an der maßgeblichen Stelle wirksam und für Fahrende erkennbar angeordnet war. Prüfen lässt sich das sinnvoll erst, wenn die Akte vorliegt.

Ein weiterer Punkt: Nicht der abgelesene Messwert ist maßgeblich, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt – und damit auch darüber, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Fahrerfrage

Häufig erreicht das erste Schreiben den Fahrzeughalter, der nicht zwingend auch gefahren ist. Wichtig ist hier die Unterscheidung: Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, sind freiwillig.

Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Gerade wenn unklar ist, wer das Fahrzeug geführt hat, oder wenn mehrere Personen darauf Zugriff haben, sollte eine Äußerung nicht vorschnell erfolgen.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Zuordnung des Bildes zu einer bestimmten Person zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden können. Ebenso lassen sich Messung, Eichung des eingesetzten Geräts und die Beschilderung kontrollieren. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht hat oder ob es eher um die Rechtsfolgen geht.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel relevant: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände müssen dargelegt und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Falls Sie weiter entfernt von Köln wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, eine persönliche Anreise zur Kanzlei ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 4 in Köln erhalten – muss ich antworten?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil gereichen.

Gilt die Stelle auf der A 4 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch wenn sie durch Stadtgebiet verlaufen. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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