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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A20 Höhe Buchholz, Ziesendorf, Richtung Tribsees

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Geblitzt auf der A20 Höhe Buchholz, Ziesendorf, Richtung Tribsees

Sie wurden auf der A20 Höhe Buchholz, Ziesendorf in Fahrtrichtung Tribsees gemessen. An dieser Stelle gilt eine zulässige Geschwindigkeit von 130 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Wenn Sie nun einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid in der Hand halten, geht es zunächst um zwei Dinge: den Inhalt des Vorwurfs und die Frist.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, bereits vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 20 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Buchholz, Ziesendorf
Fahrtrichtung Tribsees
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Tempo 130 auf der A20: außerorts und abhängig von der Beschilderung

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat unmittelbar Folgen für die Bewertung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greifen kann. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist nie der rohe Messwert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Hinzu kommt der Blick auf die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst. Auf Autobahnen werden Tempolimits durch Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder vorübergehend. Ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, im Zeitpunkt der Messung wirksam und ordnungsgemäß angekündigt war, ist deshalb ein eigenständiger Prüfpunkt. Erkennbar wird das regelmäßig erst aus der Akte, etwa aus Beschilderungsplänen oder Lichtbildern der Messstelle.

Mobile Messung mit PoliScan Speed: was sich prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit nicht allein vom angezeigten Wert ab. Zur Prüfung gehören typischerweise das Messprotokoll, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung sowie die Frage, ob der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist. Hinzu kommt die Fahrerzuordnung: Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu klären, ob sich daraus überhaupt sicher ergibt, wer am Steuer saß.

Diese Unterlagen erhalten Sie nicht automatisch mit der Post. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon im Stadium der Anhörung. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der mitgeteilten Höhe tragfähig ist oder ob Einwände gegen Messung, Eichung, Beschilderung oder Zuordnung bestehen.

Wichtig ist dabei die Reihenfolge: Zuerst die Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich prüfen. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist zweierlei bedeutsam. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Und in Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es, den Vorwurf vorher zu prüfen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist eine Anreise damit nicht immer erforderlich – ausgeschlossen ist sie allerdings auch nicht. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt ebenso für Halter, die angeschrieben werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 130. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 131–140 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 141–145 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 146–150 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 151–155 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 156–160 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 161–170 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 171–180 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 181–190 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 191–200 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 201 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A20 Richtung Tribsees gemessen – gilt das als außerorts?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Der Messwert lag über 130 km/h – zählt genau dieser Wert?

Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Er entscheidet darüber, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen.

Muss ich den Anhörungsbogen zur A20-Messung ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und es darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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