An dieser Stelle der B 27 bei Tübingen, km 3,9 in Fahrtrichtung Stuttgart, misst eine fest installierte Anlage die Geschwindigkeit. Zulässig sind hier 40 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem, die Fristen im Blick zu behalten: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Der Anhörungsbogen selbst ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen – daraus darf Ihnen kein Nachteil entstehen, und als überführt gilt niemand, nur weil er nichts sagt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 27 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | bei Tübingen |
| Fahrtrichtung | FR Stuttgart |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan 3R |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 40 km/h |
40 km/h auf einer Bundesstraße: Welcher Wert am Ende gilt
Ein Tempolimit von 40 km/h liegt deutlich unter dem, was auf Bundesstraßen üblicherweise erlaubt ist. Entsprechend schnell entstehen aus einer scheinbar geringen Abweichung erhebliche Überschreitungswerte – wer hier mit 70 km/h unterwegs ist, liegt bereits 30 km/h über dem Limit.
Maßgeblich ist allerdings nicht der Wert, den das Gerät zunächst erfasst hat. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Ahndung. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs kann das den Unterschied machen, etwa wenn es um die Schwelle geht, ab der Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Punkte sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ob eine Strecke rechtlich als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus der Höhe des Tempolimits, sondern aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Lohnt sich also ein genauer Blick darauf, wie der Vorwurf im Bescheid eingeordnet wurde.
Stationäre Messung – und was sich im Verfahren prüfen lässt
Dass an einer Stelle eine feste Anlage steht, bedeutet nicht, dass die Messung im Einzelfall unangreifbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person prüfen. Ergibt sich dabei, dass die Grundlage des Vorwurfs nicht tragfähig ist, kann das Auswirkungen auf das gesamte Verfahren haben.
Häufig kommt zuerst Post an den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer sind aber nicht zwangsläufig dieselbe Person. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt. Vorschnelle schriftliche Erklärungen zur Fahrereigenschaft sollten Sie vermeiden, bevor der Akteninhalt bekannt ist – Angaben zur Sache sind freiwillig.
Falls Sie nicht in der Nähe von Tübingen wohnen, ist das für die Bearbeitung kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen; Unterlagen, Vollmacht und Kommunikation laufen digital oder per Post. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.
Fahrverbot, Probezeit und mögliche Ausnahmen
Bei höheren Überschreitungen kann neben der Geldbuße ein Fahrverbot in Betracht kommen. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so an Urlaub oder berufliche Termine anpassen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das im konkreten Fall aussichtsreich ist, hängt von den persönlichen Umständen ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Gründe müssen im Verfahren nachvollziehbar dargelegt werden.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte die Folgen mitbedenken: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 40. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 41–50 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 51–55 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 56–60 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 61–65 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 66–70 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 71–80 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 81–90 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 91–100 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 101–110 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 111 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie viel darf ich an dieser Stelle der B 27 fahren?
An dieser Stelle der B 27 bei Tübingen in Fahrtrichtung Stuttgart gilt ein Tempolimit von 40 km/h. Maßgeblich für den Vorwurf ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.
Lässt sich eine feste Messanlage überhaupt überprüfen?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen auf der B 27 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 9,4, Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Rottenburg
- Geblitzt auf der B 27 bei Tübingen, km 30,2, FR stadteinwärts
- Geblitzt auf der B 27 bei Eppingen, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der B 27 bei Neckarsulm, Fahrtrichtung Heilbronn
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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