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Geblitzt auf der A 12 bei AS Briesen (km 25,6)

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Geblitzt auf der A 12 bei AS Briesen (km 25,6)

Sie wurden auf der A 12 bei AS Briesen (km 25,6) in Brandenburg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Hier erfahren Sie, was die einzelnen Schreiben bedeuten und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst der Zeitfaktor: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in der vorgeworfenen Höhe überhaupt Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 12 (Autobahn)
Ort / Abschnitt AS Briesen
Bundesland Brandenburg

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist die Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts zentral. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, das gilt auch für die A 12 bei AS Briesen. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung im Regelfall vorgesehen (Pkw: ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h).

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten – etwa über Verkehrszeichen, die später wieder entfernt werden. Für Sie als Betroffenen bedeutet das: Ein Vorwurf steht und fällt auch damit, ob das zugrunde gelegte Limit an der Messstelle wirksam und für Vorbeifahrende erkennbar angeordnet war. Genau das lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen. Dort wird üblicherweise auch nachvollziehbar, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz maßgeblich ist – denn nicht der gemessene Rohwert, sondern der um die Toleranz verringerte Wert ist für die Sanktion entscheidend.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zur eigenen Person; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Auch sonst gilt: Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt ebenso für angeschriebene Halter.

Vorschnelle Angaben sind deshalb selten hilfreich. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, kann auch dieses Teil der Prüfung sein. Ergibt sich daraus nichts Angreifbares, lässt sich das Verfahren ebenso bewusst beenden – auch das ist eine Entscheidung, die Sie besser auf Grundlage der Akte treffen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso mehr lohnt die Prüfung vor Eintritt der Rechtskraft.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich der Kontakt in der Regel vollständig digital und telefonisch abwickeln. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 12 bei AS Briesen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sodass Zeit bleibt, zunächst die Akte einsehen zu lassen.

Wird die Messung auf der Autobahn milder bewertet als innerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, deshalb sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Muss ich für ein Verfahren wegen dieser Stelle persönlich nach Brandenburg reisen?

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht stattfinden; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen, eine Anreise ist deshalb nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen: Landkreis Oder-Spree

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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