Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 10 bei Spreeau, km 0,0, Richtung AK Schönefelder Kreuz

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 10 bei Spreeau, km 0,0, Richtung AK Schönefelder Kreuz

An dieser Stelle der A 10 bei Spreeau, km 0,0 in Richtung AK Schönefelder Kreuz wurde mobil mit einem Gerät der Reihe PoliScan Speed gemessen. Zulässig waren dort 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Dinge: Welcher Vorwurf steht im Raum, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 10 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Spreeau
Fahrtrichtung AK Schönefelder Kreuz
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf einer Autobahn: Warum die Einordnung als „außerorts“ zählt

Für den Vorwurf ist entscheidend, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Nicht die auf dem Messprotokoll zuerst notierte Geschwindigkeit ist maßgeblich, sondern der bereinigte Wert. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei derselben Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Die Grenze für einen Punkt im Fahreignungsregister liegt unabhängig davon bei 21 km/h Überschreitung; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, werden zwei Punkte eingetragen.

Bei einem Tempolimit von 80 km/h auf einer Autobahn kommt es zudem darauf an, dass die Begrenzung an der maßgeblichen Stelle wirksam angeordnet und ordnungsgemäß beschildert war. Limits auf Autobahnen können dauerhaft oder vorübergehend gelten und werden durch Beschilderung vorgegeben. Ob die Beschilderung im konkreten Fall lückenlos und für Sie erkennbar war, lässt sich nur anhand der Akte beurteilen – deshalb gehört die Beschilderung regelmäßig zu den Punkten, die ein Verteidiger prüft.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – welche Unterlagen wichtig sind

Weil hier mobil gemessen wurde, spielt neben dem Messwert selbst auch die Dokumentation des Einsatzes eine Rolle. Zu prüfen sind unter anderem der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Messreihe und Auswertung, die Beschilderung sowie die Frage, ob Sie als Fahrer eindeutig zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu klären, ob es eine belastbare Identifizierung überhaupt zulässt.

Diese Unterlagen erhalten Sie nicht automatisch mit dem Bescheid. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; erst danach lässt sich sagen, ob der Vorwurf in der mitgeteilten Form Bestand hat oder ob sich Ansatzpunkte ergeben. Bekommen Sie den Vorwurf als Fahrzeughalter, ohne selbst gefahren zu sein, sollten Sie nichts ins Blaue hinein bestätigen – Angaben zur Sache sind freiwillig.

Praktischer Hinweis: Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Spreeau wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Verteidigung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig übernommen; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Fahrverbot, Punkte und Probezeit

Droht neben der Geldbuße ein Fahrverbot, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in den Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wofür dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 10 bei Spreeau mit über 80 km/h gemessen – wie viel darf ich abziehen?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für den Vorwurf maßgeblich. Ob der Abzug im Bescheid korrekt berücksichtigt wurde, zeigt sich anhand der Messunterlagen aus der Akte.

Gilt die Stelle bei Spreeau als innerorts oder außerorts?

Die A 10 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – und damit auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht als Eingeständnis gewertet werden.

Weitere Messstellen: Landkreis Oder-Spree

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite