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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 12 bei Friedersdorf, km 13,5, Richtung Storkow

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Geblitzt auf der A 12 bei Friedersdorf, km 13,5, Richtung Storkow

Sie sind auf der A 12 bei Friedersdorf, km 13,5, in Fahrtrichtung Storkow gemessen worden. An dieser Stelle wurde mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed gemessen, zulässig waren 120 km/h. Ob daraus ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße mit Punkt oder zusätzlich ein Fahrverbot wird, entscheidet der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.

Zunächst gilt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch bereits vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 12 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Friedersdorf
Fahrtrichtung Storkow
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

120 km/h auf der A 12: wie sich die Folgen staffeln

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Für Ihre Messung bei Friedersdorf Richtung Storkow ist damit die außerörtliche Staffelung maßgeblich.

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Entscheidend ist nie der Rohwert auf dem Display oder im Bescheid, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zur nächsten Stufe – etwa knapp über 20 oder knapp über 40 km/h – kann deshalb ein einzelnes km/h darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen.

Ein Hinweis zur Zahl 120: Auf Autobahnen werden Tempolimits durch Beschilderung festgelegt, was auch vorübergehend oder streckenweise geschehen kann. Welche Anordnung für Ihren Vorwurf zugrunde gelegt wird und wie sie belegt ist, lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Was sich über die Akte prüfen lässt

Mit der Akteneinsicht wird aus einem Vorwurf ein nachprüfbarer Vorgang. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu – ob also die abgebildete Person überhaupt erkennbar ist und Ihnen zugeordnet werden kann.

Wenn Sie als Halter angeschrieben werden, gilt ebenfalls: Niemand muss sich selbst belasten. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu erklären. Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung zu wissen, was in der Akte steht – eine Angabe lässt sich später nicht zurücknehmen.

Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte der Fristablauf im Blick bleiben, auch wenn inhaltlich noch nichts entschieden ist.

Fahrverbot, Probezeit und Entfernung zum Gericht

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch wichtig: Bestand in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden – Urlaub oder ruhigere Wochen im Beruf lassen sich so einplanen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte wissen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar – falls Sie weiter entfernt von Brandenburg wohnen, ist das ein Punkt, der früh besprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 12 Richtung Storkow etwas über 120 km/h – gibt es dafür schon Punkte?

Punkte kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, und zwar nach Abzug der Messtoleranz. Bleibt der maßgebliche Wert darunter, bleibt es bei einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld ohne Eintrag.

Zählt die Messstelle bei Friedersdorf als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Für Ihre Messung auf der A 12 gilt daher die außerörtliche Staffelung, bei der ein Regelfahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen ist.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht als Beweis gegen Sie gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 12 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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