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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 12 bei Lichtenberg, Richtung Frankfurt O.-Mitte

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Geblitzt auf der A 12 bei Lichtenberg, Richtung Frankfurt O.-Mitte

Auf der A 12 bei Lichtenberg wurde in Fahrtrichtung Frankfurt O.-Mitte mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig, und welche Frist läuft für Sie gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – und auch schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 12 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Lichtenberg
Fahrtrichtung Frankfurt O.-Mitte
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der Autobahn: Wo die Grenzen für Punkte und Fahrverbot liegen

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Entscheidend ist dabei nie der zunächst genannte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen 21 und 41 km/h kann diese Rechenoperation darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen. Prüfen Sie deshalb, welcher Wert Ihnen vorgehalten wird und welcher Überschreitung er bei zulässigen 120 km/h entspricht.

Allgemein gilt: Welches Tempolimit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung; solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend sein. Für die Verteidigung ist deshalb unter anderem von Interesse, ob die Beschilderung, die dem vorgeworfenen Limit zugrunde liegt, ordnungsgemäß war und ob sie sich aus der Akte nachvollziehen lässt.

Mobile Messung mit PoliScan Speed: Was sich über die Akte prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung stehen typischerweise mehrere Punkte zur Prüfung: die Messung selbst und ihre Dokumentation, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung des Tempolimits sowie die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer. Diese Unterlagen sind nicht Teil des Schreibens, das Sie erhalten haben – sie werden über Akteneinsicht zugänglich, die ein Anwalt für Sie beantragen kann, und zwar bereits vor einem Bußgeldbescheid.

Die Fahrerfrage hat ihr eigenes Gewicht. Halter werden regelmäßig angeschrieben, ohne dass damit schon festgestellt wäre, wer gefahren ist. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch, wenn Sie als Halter Post bekommen. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht beurteilen, ob es eine Zuordnung überhaupt tragfähig erlaubt.

Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, richtet sich nach dem Einzelfall und muss begründet vorgetragen werden.

Fristen, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb gehört das Zustellungsdatum zum Ersten, was Sie festhalten sollten.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau rechnen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt von Brandenburg wohnen, ist es ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor Sie entscheiden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 12 Richtung Frankfurt O.-Mitte unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf der A 12 ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten – auch nicht als angeschriebener Halter.

Welcher Geschwindigkeitswert zählt bei einer Überschreitung des Tempolimits von 120 km/h?

Maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Erst daraus ergibt sich, ob die Schwellen für einen Punkt (ab 21 km/h) oder ein Regelfahrverbot außerorts (ab 41 km/h) erreicht sind.

Weitere Messstellen auf der A 12 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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